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Apple erhält US-Patent auf "Slide to unlock"

Das erste iPhone wurde auf der MacWorld San Francisco des Jahres 2007 demonstriert. Ein Punkt, den Steve Jobs als besonders hervorhebenswert betrachtete, war der Mechanismus zum Entsperren des iPhones. "Slide to Unlock" vereinte seiner Meinung nach zwei wesentliche Vorteile. Zum einen ist die Funktionsweise einfach zu verstehen, zum anderen wird aber so gut wie ausgeschlossen, das iPhone versehentlich in der Hosentasche zu entsperren. Das "United States Patent & Trademark Office" hat Apples Patentantrag zu Slide to Unlock jetzt bestätigt. Als Erfinder gelten laut Patentantrag Scott Forstall sowie Imran Chaudhri, Bas Ording, Freddy Allen Anzures, Marcel Van Os, Stephen O. Lemay und Greg Christie. Der Patentantrag an sich stammt bereits aus dem Jahr 2005 und wurde deutlich vor der Präsentation des ersten iPhones eingereicht. Als offiziellen Titel wählte Apple "Unlocking a device by performing gestures on an unlock image". Slide to Unlock war übrigens auch Bestandteil der gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Apple und Samsung. So urteilte ein niederländisches Gericht, Samsung verstoße gegen Apples Software-Patente. Konkret ging es dabei um die Entsperrung eines Gerätes mit Hilfe eines Sliders.

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Kommentare

l-vizz
l-vizz26.10.11 09:19
Dann ist das 'hochsliden' bei Android (HTC) und die Möglichkeit dabei direkt eine App zu starten sozusagen eine Weiterentwicklung dessen. Abgeguckt jedoch auf alle Fälle.
Wer bis zum Hals in Scheisse steckt sollte den Kopf nicht hängen lassen!
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Sinaria
Sinaria26.10.11 09:32
Ich bin gespannt, ob sie dieses Patent auch gegen Samsung bzw Androide einsetzen werden.
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basisbild
basisbild26.10.11 09:32
schon verrückt - diese geniale geste ist heute so selbstverständlich geworden,
dass diese Meldung irgendwie schon "retro" erscheint
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Leynad
Leynad26.10.11 09:33
So urteilte ein niederländisches Gericht, Samsung verstoße gegen Apples Software-Patente.

Wird hier nur schlecht recherchiert oder die Wahrheit verdreht? Die Niederländer haben das Patent abgewiesen, weil ein älteres Touchscreen-Handy diesen Wisch zum Entsperren bereits konnte.
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4D616326.10.11 09:54
Dann ist das 'hochsliden' bei Android (HTC) und die Möglichkeit dabei direkt eine App zu starten sozusagen eine Weiterentwicklung dessen. Abgeguckt jedoch auf alle Fälle.

Nein, da wird nichts geschoben sondern gezogen! Schon hat Apple keine Patentansprüche mehr drauf! Da steckt eine komplett andere innovative Technologie dahinter

Mal ganz ab davon das ich das patent lächerlich finde ist es auch immer wieder eine Frage der Auslegung wann ein Patent Gültigkeit hat. Man erinnere sich an die Mutitouchpatente wo sich Apple das Zoomen mit Daumen und Zeigefinger patentieren lassen hat. Bei den Mitbewerbern darf man nur mit mit Daumen und Mittelfinger Zoomen. Man muss es bei der Werbung nur so betiteln schon gibt es eine Patentverletzungen mehr, ob der Kunde jetzt mit Daumen und Mittelfinger oder Zeigefinger zoomt lässt sich technisch kaum unterscheiden und ist ab dann wieder vollkommen egal.
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kurare26.10.11 09:59
Solche Patente sollten nicht zulässig sein.
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Ling Ling26.10.11 10:03
Solche Patente sollten nicht zulässig sein.
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ibookar
ibookar26.10.11 10:07
Wieso hat sich eigentlich niemand patentieren lassen, dass man Türen öffnet, indem man eine Türklinke herabdrückt?
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Thunderbolt26.10.11 10:32
Ah, jetzt kommen wieder MTN-Sofa Patentanwälte zu Zug. Ich sehe schon wieder endlose Diskussionen von Postern wie Ling LIng, die sich anmassen, die Zulässigkeit eines Patentes zu beurteilen, ohne das Patent selbst und die aktuelle Rechtsprechung in diesem Bereich in den einzelnen Ländern zu kennen.

Dafür sind die Gerichte da, nur diese entscheiden, ob ein Patent gültig ist und eine Patentverletzung besteht oder nicht.
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Thunderbolt26.10.11 10:34
Leynad

Welches Handy war das und wann kam es auf den Markt?
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MortenM
MortenM26.10.11 10:34
Das mit der Tür hat sich sicherlich wer Patentieren lassen, nur ist das älter als 25 Jahre und somit ausgelaufen
"Eine schöne Uhr zeigt die Zeit an, eine schöne Frau lässt sie vergessen" (Maurice Chevalier)
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zwirn
zwirn26.10.11 10:50
@kurare, Ling Ling, ibookar:

Das ist ja leider das Schicksal von Apple, dass sie Dinge erfinden, die, wenn sie mal erfunden sind, so genial einfach sind, dass jeder der sie sieht, sagt: "Klar, muss ja so sein! Ist doch selbstverständlich. Lächerlich, dass man darauf ein Patent haben darf, das ist ja eh logisch ....".

Da steckt harte Arbeit dahinter, auch wenn ihr das nicht glaubt. Es ist so! Und damit ist es auch gerechtfertigt, dass sie - zumindest eine Zeitlang - die Kohle dafür kassieren.
http://www.youtube.com/watch?v=HGmjr4p34Y8
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PeteramMeter26.10.11 10:55
@MTN ihr solltet ergänzen, dass der niederländische Richter zwar gesagt hat, das Samsung gegen das Patent verstösst. Aber gleichzeitig hat er er das Patent als ungültig eingeschätzt. Das Verkaufsverbot erfolgte nicht aufgrund diesen Patentes. Es ist leider wieder einmal sehr tendenziös, was ihr schreibt. Einfach elementare Infos weglassen... Schade. Solltet ihr noch ergänzen.

@Thunderbolt
Das Patent ist ja einsehbar. Einfach durchlesen.

Und die fast identische Funktion gab es schon unter WindosMobile 2002 als App. Wobei die App weiter ging, da man selber die Form welche man zum Unlocken eingeben musste festlegen konnte. Von einem simplen Strich, Pfeilen uvm war möglich.
2003 war dies auch auch den ersten Surface Präsentationen zu sehen. Das Freischalten des Bildschirmes geschah, indem man mit dem Finger die zwei gegenüber liegenden Diagonalen verband.
Jeff Hahn hat sein Multitouch Device (zwar nach 2005, aber auch vor dem iPHone) ebenfalls mit einer "Unlocking a device by performing gestures" frei geschalten.


"Unlocking a device by performing gestures on an unlock image"
Dieses "on a unlock image" ist entscheidender Teil des Patents. Ist die Funktion wirklich Patentwürdig, nur weil neu ein Bild drunter liegt? Nicht umsonst zweifelt der niederländische Richter an der gültigkeit des Patentes.

Neben einer App für WM gab es die Funktion auch schon fest in einem Gerät verbaut. Und zwar im Neonode N1m.
Daraufhin stellte der niederländische Richter fest, dass Apple dieses Verfahren nicht erfunden hat, weil es im Neonode N1m bereits integriert war. Zwar sah die Steuerung im N1m nicht vor, dass sich das zu bewegende Bild mit bewegt, aber dieser Unterschied war dem Richter nicht genug, um es für ein neues Patent zu qualifizieren.

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PeteramMeter26.10.11 10:58
@zwirn
In diesem Fall hat Apple lediglich eine bereits vorhande Funktion mit einem Bild hinterlegt. Bedeutet: Apple hat die Funktion schon bei anderen abgekupfert. Und glaubst du wirklich, ein Bild drunter zu legen sei so viel harte Arbeit?
Und damit ist es auch gerechtfertigt, dass sie - zumindest eine Zeitlang - die Kohle dafür kassieren.
Apple möchte ja keine Kohle kassieren. Apple versucht mit dem Patent, andere Geräte verbieten zu lassen.
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kbundies
kbundies26.10.11 10:59
ich habe gerade über jemanden gehört, der ein System erfunden hat, Türen nur mit dem Fuß zu öffnen. Ich denke, es sollte ein Patent darauf angemeldet werden.
Einsatzgebiete zunächst Krankenhäuser, Apotheken, öffentliche Toiletten, Türschleusen (bei denen man sich sonst die Hände desinfizieren muß). Also eine äußerst praktische und sinnvolle Erfindung.
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hakken
hakken26.10.11 11:00
Solche Patente sollen zulässig sein.
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kbundies
kbundies26.10.11 11:03
... ps: ich kann nicht verstehen, warum ein großer Teil der angelsächsischen Welt (z.B. USA, GB) an diesen runden Türknaufen festhält.
Man kann die Tür z. B. nicht mit dem Ellenbogen öffnen.
Einziger Vorteil: etwas sicherer bei Haustieren
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o.wunder
o.wunder26.10.11 11:28
Es wäre ja mal gut statt Verkaufsverbot, Patente gegenseitig zu lizensieren und zwar zu vernünftigen Konditionen.
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Thunderbolt26.10.11 11:33
Peter

Nein, das Neonode gilt nicht als Beispiel. Das solltest du alles hypergenauer Pingel doch eigentlich wissen, oder nicht? Es hat nämlich kein "Touch-sensitives Display" wie in der Patentschrift gefordert. Es verwendet einen Infrarot-Raster.

Ja, weshalb soll denn das "unlocking image" nicht den Unterschied ausmachen? Das ist ja in den Claims genau so beschrieben. Patente umfassen oft eine genau definierten Teilaspekt.

Das bedeutet ja, dass Android weiterhin "Slide to unlock" nutzen kann, solange es kein "unlocking image" verwendet. Ich verstehe die ganze Aufregung hier nicht.

Wie hiess die App für Windows Mobile 2002?
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Thunderbolt26.10.11 11:46
Peter

Weshalb glaubst du, es sei "keine harte Arbeit", ein "Slide to unlock" mit einem "unlocking image" zu erstellen?

Sind nur die Resultate von "harter Arbeit" patentwürdig?

Was ist dagegen einzuwenden, dass Apple dieses Patent erhält, wenn du alle anderen weiterhin "Slide to unlock" nutzen können, einfach ohne "unlocking Image"?

Müssen alle, nur weil Apple das so macht, ein "unlocking Image" verwenden für die "Slide to unlock" Funktion verwenden?
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diddom
diddom26.10.11 12:05
Rückwirkend zu beurteilen, wie hoch die kreative Schaffenshöhe eines Patentes ist, sollte man nur tun, wenn man dazu in der Lage ist sich vorstellen zu können, das man das Ergebnis noch NICHT kennt. Das ändert nämlich alles! Unter Kenntnis des Ergebnisses zu sagen, das ist doch nichts besonderes, ist total billig und ungerecht! Hier zäumt so mancher das Pferd vom falschen Ende auf und hat wohl selbst recht wenig Erfahrung, wie schwer der Weg eines kreativen Prozesses von einer Wagen Idee bis zu ihrer praktischen Umsetzung ist.
Äußert sich im kreativen Bereich auch gerne mal durch solche "super" Statements wie "kann ich doch auch". Es ist halt viel leichter etwas im Nachhinein nachzumachen als es zu erschaffen. Covern ist in der Musik auch viel leichter als eigene Musik zu entwickeln...
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PeteramMeter26.10.11 12:05
@thudnerbolt
Da ist der niederländische Richter anderer Ansicht als du. Merkwürdig, erst berufst du dich auf die Gerichte, dann glaubst du es besser zu wissen als diese. Bzw ignorierst was dir nicht in den Kram passt
Nein, das Neonode gilt nicht als Beispiel.
Doch, gilt es. Hat das niederländische Gericht zugelassen und aktzeptiert. Neben den Apps. Wobei ihn die direkte Integration wohl mehr interessiert hat. Wieso glaubst du eigentlich, hier besser urteilen zu können als der Richter?
Das bedeutet ja, dass Android weiterhin "Slide to unlock" nutzen kann, solange es kein "unlocking image" verwendet.
Du hättest dir die Patentbeschreibung besser durchlesen sollen. Man kann immer noch ein Bild benutzen, solange es nur daneben und nicht darunter liegt. Und wie schon erwähnt... der niederländische Richter hat seine Meinung zu dem Patent schon geäussert. Wieso ignorierst du das?

Du bist also ein Verteidiger von Trivialpatenten, so scheint es. Also zumidnest solange sie von Apple stammen.

Und du solltest dir, wie schon einige Male gesagt, besser die Quellen und Patende durchlesen, und die entsprechende Aussagen der Richter. Naja, du glaubst es ja dann eh besser zu wissen als die Richter, siehe Neonode Beispiel.
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ilig
ilig26.10.11 12:38
Peteram
Es hat nämlich kein "Touch-sensitives Display" wie in der Patentschrift gefordert. Es verwendet einen Infrarot-Raster.
Ist diese Aussage von thudnerbolt richtig oder falsch? Kennst du Quellen dazu?
Und welche deiner Fähigkeiten befähigt dich dazu, zu beurteilen was ein Trivialpatent ist?
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Thunderbolt26.10.11 12:43
Weshalb behauptest du, ich würde den niederländischen Richter ignorieren? Woher nimmst du diese Unterstellung?

Fakt ist, dass das Neonode eine andere Technik als Apple verwendet. Oder willst du das etwa abstreiten? Der Bildschirm des Neonode ist nicht berührungsempfindlich und es wird beim Unlocken nichts bewegt. Wo also soll das Prior Art sein?

Die App für Windows Mobile 2002 hast du mir noch nicht genannt.

Vielleicht hat der Richter einfach die Technik des Neonode nicht verstanden? Das scheint ja auch einige andere hier zu überfordern.
Nur weil ein niederländischer Richter dieser Ansicht ist, gilt das noch lange nicht für alle Welt. Warst du schon mal vor Gericht? Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge.


Der Rest deines Kommentars ist nur unnötiges Korinthenkacken. Es geht nur darum zu zeigen, dass Andorid entgegen der vorherschenden Meinung hier, "Slide to unlock" weiterhin nutzen kann. Viele hier sind ja der Meinung, das würde nun nicht mehr gehen. Immerhin in diesem Punkt sind wir uns einig.
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ma_hovina
ma_hovina26.10.11 13:00
PeteramMeter

ich bin kein verteidiger von trivialpatenten (du meinst bestimmt befürworter), aber auch wenn es was ähnliches schon gegeben hat, bzw. etwas *sehr* ähnliches, vor apples "slide to unlock" dennoch würde ich diese geste mit dem visuellen aspekt der wiedererkennung auf keinen fall ignorieren - und schon ist es kein trivialpatent mehr.

das selbe gilt für "app store" bezeichnung. leider hat steve jobs sich bei der präsentation selbst geschadet als er andere auch "app stores" nannte. im grunde trivial aber dann doch nicht weil wenn app store nur für apple reserviert wäre wüsste man sofort was und wen man damit meint, wenn in der werbung diese bezeichnung verwendet wäre.

und die ähnlichkeit app zu apple und app store zu apple store wäre sehr hilfreich um den markennamen in den gattungsnamen zu verwandeln. so wie iPod ein gattungsname für mp3-player ist.

also wenn man "slide to unlock" in zukunft nur mit apple verbindet, wann immer man es sieht, dann ist das gold wert und keinesfalls trivial.
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Laurin26.10.11 13:18
Thunderbolt
Ah, jetzt kommen wieder MTN-Sofa Patentanwälte zu Zug. Ich sehe schon wieder endlose Diskussionen von Postern wie Ling LIng, die sich anmassen, die Zulässigkeit eines Patentes zu beurteilen, ohne das Patent selbst und die aktuelle Rechtsprechung in diesem Bereich in den einzelnen Ländern zu kennen.

Dafür sind die Gerichte da, nur diese entscheiden, ob ein Patent gültig ist und eine Patentverletzung besteht oder nicht.
Weshalb behauptest du, ich würde den niederländischen Richter ignorieren? Woher nimmst du diese Unterstellung? ...

Vielleicht hat der Richter einfach die Technik des Neonode nicht verstanden? Das scheint ja auch einige andere hier zu überfordern.
Nur weil ein niederländischer Richter dieser Ansicht ist, gilt das noch lange nicht für alle Welt. Warst du schon mal vor Gericht? Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge.

Überlegst du überhaupt vor dem posten oder trollst du nur?
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Thunderbolt26.10.11 13:55
Laurin

ich kann dir beim besten Willen nicht folgen. Haben die Gerichte im Zusammenhang mit diesem Patent endgültig und rechtskräftig entschieden? Wenn ja, bitte weise mich darauf hin.

Vor allem was hat ein USA-Patent mit den Niederlanden zu tun? Ist es auch dort gültig?

Das zweite Zitat war eine Antwort auf Peters Kommentar. Das hat doch nichts mit dem ersten Zitat zu tun.
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teorema67
teorema6726.10.11 14:20
Und Nokia hält das Patent zum Entsperren mit 2 Tasten? Und die Hardware-Slider, die seit Jahren zum Einschalten vieler WinBooks eingesetzt werden, verstosse die jetzt gegen das neue Apple-Patent?

Auf Banalitäten sollten keine Patente erteilt werden. Neu ist doch nur, dass der Slider auf dem Touchscreen betätigt wird, wogegen es Schiebeschalter schon seit anno Tobak gibt.
Wenn ich groß bin, geh ich auch auf die Büffel-Universität! (Ralph Wiggum)
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ilig
ilig26.10.11 14:29
Glühlampen machen auch nichts anderes als Licht, wogegen es Kerzen schon seit anno Tobak gibt.
Wieso erhielt vor 131 Jahren Thomas Alva Edison das Patent auf seine Glühlampe. Auf Banalitäten sollten keine Patente erteilt werden.
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PeteramMeter26.10.11 14:37
@ilig
Ist diese Aussage von thudnerbolt richtig oder falsch? Kennst du Quellen dazu?
Und welche deiner Fähigkeiten befähigt dich dazu, zu beurteilen was ein Trivialpatent ist?
Ich berufe mich auf die Aussage des Richters, welche den Fall verhandelt hat. Ist das so schwer zu verstehen? Der Richter hat das Neonode Gerät zugelassen. Der Richter hat das Patent als zu Trivial eingestuft. Wieso soll ich mich nicht darauf berufen dürfen? Wieso soll das, was Thunderbolt sagt, mehr zählen das die Entscheidung des Gerichtes? Wenn der Richter sagt, die Eingabe Technik sei nicht relevant da es austauschbar ist und auch keine technische Integration beschrieben wird, nur eine allgemeine Phrase. Wieso soll das zählen was Thunderbolt sagt? Nur weil es dir & ihm besser in den Kram passt?
Das n1m lief übrigens auf WIndows CE. Und das Patent redet von "Touch-sensivitive", was ziemlich weit gefasst ist. Und bei der optischen Neonode Eingabe handelt es sich um eine touch-sensitive Eingabemethode´, auch wenn Thunderbolt versucht zu tun als ob es nicht der Fall ist. Touch-sensitive Display ist ein allgemeiner Oberbegriff für eigentlich alle Touchscreen Display.

Weshalb behauptest du, ich würde den niederländischen Richter ignorieren? Woher nimmst du diese Unterstellung?
Du hast gemeint, das Neonode gelte nicht als Beispiel. Was der Richter aber anders gesehen hat.
Vielleicht hat der Richter einfach die Technik des Neonode nicht verstanden? Das scheint ja auch einige andere hier zu überfordern.
Wie gesagt, erst verweist du auf die Gerichte. Wenn dir deren Ausage nicht passt, glaubst du es besser zu wissen. Und immer noch zu faul dich einzulesen, dann hättest du auch die genaue Begründung und die anderen geführten Apps (unlock, lockscreen u.a.) gefunden. Und der Richter bezog sich auch auf die (technischen) Unterschiede. Wobei, wie gesagt, "Touch-sensitiv Display" auf eine vielzahl an Touchscreen Techniken bezieht, es beschreibt keine spezielle Technik. Sonder bedeutet einfach berührungsempfindliches Display. Und das Neonode hatte ein berühungsempfindiches Display.
die sich anmassen, die Zulässigkeit eines Patentes zu beurteilen, ohne das Patent selbst und die aktuelle Rechtsprechung in diesem Bereich in den einzelnen Ländern zu kennen.
Dafür sind die Gerichte da, nur diese entscheiden, ob ein Patent gültig ist
Vor allem was hat ein USA-Patent mit den Niederlanden zu tun? Ist es auch dort gültig?
Es handelt sich um die gleiche Patenschrift. Hättest du dich auch nur 5min ernsthafter damit auseinander gesetzt, wüsstest du das

@ma_hovina
Üblicherweise wird die Schöpfungshöhe beurteilt. Und einfach ein Bild direkt dahinter zu legen anstelle darüber (wie beim Neoonode)... Naja, ich würd mich dem Richter anschliessen. Und auch wie die Eingabe erfasst wird spielt in dem Fall keine Rolle, auch wenn thunderbolt versucht es anders darzustellen. Der Richter hat dies auch begründet. Es handelt sich beim Patent um keine genaue Technische Beschreibung, die Eingabemethode lässt sich beliebig austauschen)
also wenn man "slide to unlock" in zukunft nur mit apple verbindet, wann immer man es sieht, dann ist das gold wert und keinesfalls trivial.
Der Argumentation folgend hätte immer derjenige, mit der grösseren Bekanntheit (dem grösseren Marketingbudget) Recht.
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