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Apple bezahlt bis zu 450 Millionen Dollar wegen eBook-Preisabsprachen

Das US-Justizministerium und verschiedene Bundesstaaten hatten Apple und die fünf größten US-amerikanischen Buchverlage der Preisabsprache und damit der Kartellbildung beschuldigt. Die Verlage gingen allesamt nach und nach Vergleiche ein, lediglich Apple weigerte sich, wurde angeklagt und vor wenigen Tagen schuldig gesprochen. Jetzt ist auch klar, wie viel Apple diese Angelegenheit kosten wird: Bis zu 450 Millionen Dollar.

Apple willigte ein, bis zu 450 Millionen Dollar an betroffene Kunden entrichten zu wollen - je nach Ausgang des in New York eingereichten Einspruchs. Dort wäre es theoretisch noch möglich, dass die Summe stark reduziert wird. Doch selbst 450 Millionen Dollar sind noch ein eher günstiger Ausgang. Im Vorfeld war von vielen Beobachtern erwartet worden, dass die Zahlungen bei mehr als 800 Millionen Dollar liegen könnten.

Apple wollte sich bislang noch nicht zur Einigung äußern, verkündet wurden die Zahlen durch Staatsanwalt Eric T. Schneiderman. Dieser zeigte sich erfreut - die Entscheidung demonstriere, dass sich auch die größten und mächtigsten Unternehmen an Regeln halten müssen. Man werde weiterhin für fairen Wettbewerb kämpfen, damit auch dem letzten Unternehmen klar werde, dass niemand über dem Recht stehe.

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Kommentare

Waldi
Waldi16.07.14 19:10
Wer sind die betroffenen Kunden?
Ich habe auch einige (viele) ebooks gekauft,
Und jetzt sind sie in einer windigen Datenbank...
vanna laus amoris, pax drux bisgoris
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iMäck
iMäck16.07.14 19:21
Microsoft²

Ich verstehe nicht warum man so dumm war
und sich nicht geeinigt hat

Wahrscheinlich gestiegene Arroganz...Hybris...oder was auch immer.

Vielleicht auch nur einfach die fehlende Einsicht das man was Falsches gemacht hat
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Apfelbutz
Apfelbutz16.07.14 19:23
Schuldig.
Kriegsmüde – das ist das dümmste von allen Worten, die die Zeit hat. Kriegsmüde sein, das heißt müde sein des Mordes, müde des Raubes, müde der Lüge, müde d ...
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macmuckel
macmuckel16.07.14 20:11
Ich sehe da keine Preisabsprachen. Eher ein Preisdiktat.
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maczock16.07.14 21:15
Was genau haben sie denn gemacht? Die USA haben ja keine Buchpreisbindung, etwa was in dieser Art?
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macmuckel
macmuckel16.07.14 22:15
So weit ich weiß, hat Apple die Bedingung gestellt nirgendwo anders günstiger zu verkaufen als im iBooks-Store.
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Stereotype
Stereotype16.07.14 22:26
macmuckel
So weit ich weiß, hat Apple die Bedingung gestellt nirgendwo anders günstiger zu verkaufen als im iBooks-Store.

Das war Amazon. Die haben direkt mal die Verlage "erpresst".
Apple hat mit den Verlagen günstigere Einkaufspreise vereinbart. Das wurde jedoch als Preisabsprache definiert.
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sierkb16.07.14 23:26
Stereotype
Das war Amazon. Die haben direkt mal die Verlage "erpresst".
Apple hat mit den Verlagen günstigere Einkaufspreise vereinbart. Das wurde jedoch als Preisabsprache definiert.

Und warum sehen das Gericht, Richter und sogar das US-Justizministerium anders als Du und haben entsprechend anders entschieden, ja sogar im Vorfeld noch viel härtere Strafen gegen Apple gefordert als dann verhängt? Sind die alle zu blöd und sehen es grundfalsch, und nur Du siehst es richtig?
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dreyfus17.07.14 01:09
Stereotype
Das war Amazon. Die haben direkt mal die Verlage "erpresst".
Apple hat mit den Verlagen günstigere Einkaufspreise vereinbart. Das wurde jedoch als Preisabsprache definiert.

Zunächst einmal sollte man hier Länder mit (bspw. Deutschland und Frankreich) und ohne (bspw. USA) Buchpreisbindung auseinander halten. In den Ersteren hatten Apples Aktionen gar keine Auswirkungen auf die Verbraucherpreise.

Auch war wohl keine einzelne Aktion direkt illegal, sowohl ein Agentur-Modell, als auch eine Most-Favored-Nation Klausel (dass man nicht anderswo billiger verkaufen darf) sind völlig legale vertragliche Vereinbarungen, Supermarktketten wie Walmart haben solche Klauseln mit Lieferanten zu Tausenden. Apples Fehler war diese Verträge mit praktisch allen großen Anbietern gleichzeitig zu schließen, so das unter dem Strich tatsächlich eine Preissteigerung dabei heraus kam. Ob dies nun eine klassische Preisabsprache im Sinne des Gesetzes war, kann man bezweifeln (dazu hätten alle Parteien an einem Tisch sitzen müssen, wofür ich keine Beweise gesehen habe), allerdings war die Auswirkung für die Käufer real. Und nur letzteres hat das Gericht wohl interessiert. Hätte Apple die Verlage über ein paar Monate verteilt an Land geholt, wäre die Wirkung wohl die selbe gewesen und kein Gericht hätte daran etwas zu beanstanden gehabt. Dumm gelaufen.

Eine andere Frage, die das Verfahren leider nicht geklärt hat, ist in wie weit Kulturgüter wie Bücher überhaupt durch Gesetze für andere Waren adäquat geschützt werden. Wir subventionieren Theater und Ballette (Dinge, die nur sehr wenige Geringverdiener in Anspruch nehmen) mit Steuergeldern, aber bei Musik und Büchern würden wir die Erschaffer am liebsten ins Armenhaus preisen. Der imaginäre Effekt ist "billiger" und damit für "alle" (also "gut"), der tatsächliche Effekt ist leider, dass es sich für immer weniger Kulturschaffende außerhalb des Mainstreams lohnt.
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Schens
Schens17.07.14 07:03
Lächerlich. Banken, die Milliarden ergaunert haben, zahlen 100 Millionen Strafe.
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BudSpencer17.07.14 08:01
Schens
Lächerlich. Banken, die Milliarden ergaunert haben, zahlen 100 Millionen Strafe.

Haben aber auch keine 120 Milliarden in der Kasse rumliegen.
Hätte das Buch.de gemacht, so wäre die Strafe wohl noch niedriger ausgefallen.
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Grolox17.07.14 10:40
Was ist jetzt besser ...? die für die Kunden recht teuren Bücher und etwas Geld
in den Kassen kleiner Verlage und Autoren

oder Amazon und nix für die Autoren und Händler...dafür 3-4 Euro billigere Bücher.

Ich Denke das Applemodell war für viele die bessere Lösung.
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sierkb17.07.14 11:24
Grolox
Ich Denke das Applemodell war für viele die bessere Lösung.

Grolox denkt, Gott lenkt.
Grolox dachte, Gott lachte.


SCNR



Das sieht vor allem das US-Justizministerium anders als Du (und übrigens auch die europäischen Wettbewerbsbehörden, die gleichzeitig in gleicher Sache ebenfalls gegen dieses Kartell ermittelt haben und zu einem ähnlichen Ergebnis gekommen sind). Jenes wollte Apple ursprünglich sogar noch härter bestrafen, dank der zuständigen Richterin, die weitere Forderungen des US-Justizministeriums gegen Apple gefordert hatte, ist Apple vor dem Hintergrund sogar noch mit einem blauen Auge davongekommen. Denn:
ZDNet
Am Ende des Prozesses urteilte Richterin Cote im Juli: “Wenn Apple diese Verschwörung nicht orchestriert hätte, dann hätte sie nicht gelingen können, wie es im Frühjahr 2010 geschah.” Als unrechtmäßig befand sie dabei nicht einzelne Handlungen wie Apples parallele Verhandlungen mit den Verlagen, das eingeführte Agenturmodell oder die vertraglich vereinbarte Meistbegünstigungsklausel, sondern das insgesamt methodische Vorgehen.

Das Justizministerium hatte außer der Einsetzung einen Kartellwächters noch weitere Auflagen gefordert, die Cote jedoch ablehnte. Dazu zählte, dass Apple Firmen wie Amazon erlauben sollte, in ihren E-Book-Apps für iOS käufliche Inhalte zu verlinken, ohne dass der iPhone-Hersteller dafür eine Provision erhält.
Quelle: ZDNet (26.02.2014): Apple legt Berufung gegen E-Book-Kartellurteil ein
ZDNet
Ein US-Bundesgericht hat Apple wegen illegaler Preisabsprachen bei E-Books verurteilt. Das 159-seitige Urteil geht von “zwingenden Beweisen” dafür aus, dass Apple eine zentrale Rolle im abgesprochenen Handeln führender US-Verleger spielte, um den Preiswettbewerb auszuhebeln und E-Book-Preise anzuheben.

“Wenn Apple diese Verschwörung nicht orchestriert hätte, dann hätte sie nicht gelingen können, wie es im Frühjahr 2010 geschah”, begründete Richterin Denise Cote ihre Entscheidung. Als unrechtmäßig befand sie dabei nicht einzelne Handlungen wie Apples parallele Verhandlungen mit den Verlagen, das eingeführte Agenturmodell oder die vertraglich vereinbarte Meistbegünstigungsklausel, sondern das insgesamt methodische Vorgehen: “Unrechtmäßig war der Einsatz dieser Komponenten, um eine Verschwörung mit den beklagten Verlagen zu ermöglichen.”

“Dieses Ergebnis ist ein Sieg für Millionen Verbraucher, die sich für die Lektüre elektronischer Bücher entschieden haben”, erklärte Ankläger Bill Baer, der die Kartellabteilung des US-Justizministeriums leitet. “Die Gerichtsentscheidung ist ein entscheidender Schritt, um den Schaden rückgängig zu machen, der durch Apples gesetzwidrige Handlungen verursacht wurde.”
Quelle: ZDNet (11.07.2013): Preisabsprachen bei E-Books: Gericht befindet Apple für schuldig
pressetext
[…]
"Große Kunden haben immer die Preise diktiert, vor allem in den USA, wo die Preisgestaltung frei ist. Das ist der Lauf der Geschichte. In Österreich schläft das Geschäft mit E-Books und -Readern gerade etwas ein, da die Anfangseuphorie verflogen ist. Außerdem ist der Buchpreis hier gesetzlich geregelt. Viele Verlage machen 40 Prozent ihres Geschäftes mit Amazon", sagt Michael Kernstock, Obmann des Fachverbands für Buch- und Medienwirtschaft der Österreichischen Wirtschaftskammer http://wko.at , im Gespräch mit pressetext. Die US-Preisduelle betreffen Europa also nicht unmittelbar.

Preissenkung angekündigt

Amazon hat bereits auf die Klage-Ankündigung reagiert und eine Preissenkung angekündigt. Einige E-Book-Titel könnten fast 30 Prozent billiger werden, mit Preisen von 9,90 Dollar statt 14,99 Dollar. Kurzfristig werden die Konsumenten also von der Apple-Klage profitieren. Amazons Marktmacht, die zu einem guten Teil auf der US-Dominanz des Lesegerätes Kindle basiert, könnte sich längerfristig jedoch negativ auf den Buchmarkt auswirken. Der Internet-Riese kann es sich leisten, E-Books zu Preisen anzubieten, die einen Verlust für das Unternehmen bedeuten.

Schon jetzt kontrolliert Amazon 60 Prozent des US-E-Book-Markts. Steigt die Marktmacht durch Unterbieten der Konkurrenz-Angebote weiter, kann Amazon dem Markt schlussendlich seine eigenen Bedingungen aufdrücken. Apple hat den Verlegern mit seinem Vertriebsmodell kurzfristig einen Phyrrus-Ausweg aus dieser Situation geboten, indem es den Verlegern gegen Provision erlaubte, die Preise für E-Books festzulegen. Die Preise stiegen deshalb kurzfristig wieder an. Das US-Justizministerium sieht das als Preisabsprache, die den Konsumenten 100 Mio. Dollar gekostet hat.
[…]
Quelle: pressetext (12.04.2012): Nach Klage gegen Apple: Amazon lachender Dritter
0
sierkb17.07.14 13:34
taz, 12.04.2012
US-Kartellklage im E-Buch-Sektor, Preistreiber Apple

Das US-Justizministerium macht Ernst. Es führt seit Mittwoch ein Kartellverfahren gegen Apple und die zwei amerikanischen Groß-Verlage Penguin und Macmillan. Sie sollen Preisabsprachen bei elektronischen Buchtiteln, so genannten E-Books, getroffen haben. „Das Resultat der Preisabsprachen war, dass die Kunden Millionen von Dollars zu viel für E-Book-Titel zahlten“, begründete Justizminister Eric Holder die Klage vor dem New Yorker Bezirksgericht.

Zuvor hatten bereits drei weitere beteiligte Verlage einem Vergleich mit dem Justizministerium zugestimmt, dass sie ihre Preise wieder freigeben. Während sie von den Verfahren ausgenommen bleiben, droht Apple und den anderen Verlagen, darunter mit Macmillan auch eine Tochter des Stuttgarter Holtzbrinck-Verlages, zudem eine Klage der Generalstaatsanwälte von 16 Bundesstaaten, die Entschädigung für die Kunden in Höhe von 100 Millionen Dollar fordern.


Mit den Preisabsprachen wollten die Verlage nach Einschätzung des Ministeriums gegen die niedrigen Preise des Online-Händlers Amazon vorgehen, der seit Entwicklung seines E-Readers Kindle 2007 die Preise für elektronische Buchtitel bis auf 9,99 US-Dollar (7,60 Euro) drückte.

30 Prozent Gewinnanteil für Apple

Einige Verlage fühlten sich dadurch bedroht. Knapp ein Jahr vor der Vorstellung des iPads durch den Elektronikhersteller Apple trafen sie nach Informationen des Justizministeriums ab Sommer 2009 einige illegalen Absprachen: Während der Händler akzeptierte, dass die Verlage die Preise ihrer Titel selbst festlegen, gestanden die Verleger Apple pro verkauftem E-Book 30 Prozent Gewinnanteil zu.

„Allein das ist schon ein gravierender Eingriff in den Wettbewerb“, sagt Thomas Hoeren, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Münster. Doch für noch gravierender hält er eine andere Vertragsklausel, die Apple den Verlagen aufdrückte: Sie verpflichteten sich, keinen anderen Händler ihre Produkte billiger verkaufen zu lassen als Apple – wodurch auch Amazon und andere Händler die Bücher teurer anbieten, oder auf die Lizenzen verzichten mussten.


„Das ist in etwa das Schlimmste, was man wettbewerbsrechtlich machen kann und der größte Profiteur war natürlich Apple“, sagt Hoeren. Während der Marktanteil von Amazon bei E-Book-Verkäufen von 90 auf 60 Prozent sank, baute Apples iBook-Store in kurzer Zeit 15 Prozent Marktanteil auf. Nach Ansicht des Justizministeriums zulasten der Endverbraucher: Die Preise für E-Books seien seit 2009 von 9,99 Dollar auf bis zu 14,99 Dollar für Populärtitel gestiegen.


Während in Deutschland eine gesetzliche Preisbindung für den Buchmarkt gilt, halten die USA die Freiheit des Marktes hoch. Da englischsprachige Literatur viel weniger an die jeweilige Nation gebunden ist und eher einen Weltmarkt bedient, gilt es keine Kleinverlage und Händler in der nationalen Buchbranche zu protegieren.

Verlage klagen über Amazon

Die Verlage hatten dennoch moniert, unter Amazons Preisen zu leiden, wodurch auch ihre Autoren immer weniger erhalten könnten. Macmillan-Geschäftsführer John Sargent begründete seine Ablehnung des Vergleiches mit dem Justizministerium damit, dass dann das Monopol Amazons zurückkehre.

Für Wirtschaftsrechtler Hoeren spricht das Argument des Autorenschutzes nicht unbedingt für eine Preisbindung: In vielen Bereichen wie bei naturwissenschaftlichen Publikationen verdienten die Autoren ohnehin kaum noch etwas an den Tantiemen. „Für sie ist es eher von Vorteil, wenn die Bücher billiger sind und sich öfter verkaufen – so steigern sie ihre Bekanntheit.“ Für Populärautoren sehe das anders aus, hier könnten die Verlage die Preissenkung weitergeben.

Doch ansonsten profitiere jeder davon, wenn das Kartellverfahren gegen Apple und die Verlage erfolgreich wäre. Während bei der staatlich festgelegten Preisbindung wie in Deutschland vor allem die Kleinverleger und Kleinhändler geschützt würden, ginge das Privatkartell zulasten aller, die nicht beteiligt waren. „In Zeiten des Internets ist Preiskampf ohnehin eine amorphe Angelegenheit, da selbst Kleinstverlage ihre Bücher unkompliziert vertreiben können und durch den gestiegenen Wettbewerb alle Anbieter kreativ werden müssen.“
Quelle: US-Kartellklage im E-Buch-Sektor: Preistreiber Apple
Gegen Apple und fünf E-Buchverlage ist in den USA ein Kartellverfahren erhoben worden. Sie sollen mit Absprachen die Preise künstlich hochgehalten haben.
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Grolox17.07.14 18:40
sierkb...warum kannst du nicht einfach mal deine Klappe halten ...

Mich interessiert einen scheiss was Behörden denken oder wie sierkb die
Sache sieht . Denen ist es vollkommen
egal wie es kleinen Buchhandlungen oder Autoren geht.

Apple hatte es nicht gut gemacht , zugegeben aber immer noch besser als
mit Amazon zu leben und nix mehr zu verdienen.
Alles nur noch Massenware .
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Grolox17.07.14 18:54
dreyfus...1+

Bei uns werden gerade 2 Freibäder in lukrativer Lage geschlossen.
Sanierungsbedarf 5 Millionen Euro.
Kein Geld in der Kasse.
Ein marodes Theater wurde aber für 60 Millionen restauriert.
Besucherzahlen im Freibad pro Saison 70.000 im Theater ...
na ..schätz mal...
Lobbyarbeit vor verlangen der Bevölkerung !
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Apfelbutz
Apfelbutz17.07.14 20:02
Lukrative Lage. Hohe Grundstückspreise und Freibäder sind groß.
Wer dort Häuser baut braucht zahlungskräftige Kunden. Die legen Wert auf ein Theater.

Der Mob soll baden wo er will.


Beobachte den weiteren Werdegang der Immobile.
Kriegsmüde – das ist das dümmste von allen Worten, die die Zeit hat. Kriegsmüde sein, das heißt müde sein des Mordes, müde des Raubes, müde der Lüge, müde d ...
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sierkb17.07.14 20:19
Grolox
sierkb...warum kannst du nicht einfach mal deine Klappe halten ...

Weil Du es erst recht nicht tust. Und ich hier genauso Rede- und Schreibrecht habe wie Du.
Mich interessiert einen scheiss was Behörden denken

Dann leb' mit dem Echo.
Denen ist es vollkommen
egal wie es kleinen Buchhandlungen oder Autoren geht.

Ist es nicht. Deshalb ja die Strafe an Apple. Obige Ausführungen hast Du anscheinend weder gelesen noch verstanden. Sonst hättest Du Dir diesen Satz jetzt einfach verkniffen, denn da steht genau zu dem Thema was drin nebst Begründung.
Apple hatte es nicht gut gemacht , zugegeben

Und genau DAS, lieber Grolox, genau DAS will ich EINMAL aus Deinem Munde hören und lesen. Darum geht's. Apple hat was falsch gemacht. Und ist dafür bestraft worden. Dieses Einsehen, dieses Zugeständnis – wie lange hast Du da wohl für gebraucht, um das aus Dir rauszubringen, um Dir dieses Zugeständnis öffentlich abzuringen? Muss Dich wohl unglaublich viel Kraft gekostet haben und ist erst geschehen, als Du Dich jetzt erstmal an mir als Prügelknaben gerieben hast. Dabei habe ich nur sachlich wiedergegeben, wie die Sachlage ist und Quellen zitiert, die Dir diese Sachlage erklären. Wenn Du die Sachlage nicht oder nur schwer akzeptieren kannst, dann ist das Dein Problem, nicht meines.
aber immer noch besser als mit Amazon zu leben und nix mehr zu verdienen.
Alles nur noch Massenware .

Du hast anscheinend überhaupt nicht verstanden, worum es den US- und EU-Wettbewerbshütern geht bei der Sache und dass eine freie Preisgestaltung in dem Segment in den USA offenbar ein Heiligtum ist, das Apple mit diesem Kartell nun halt mal aufs Schärfste verletzt hat. Amazon hin oder her. Zumal es Dir unbenommen bleibt, Amazon den Rücken zu kehren und andere zu favorisieren und denen den Rücken zu stärken durch Dein Kaufverhalten. Wir leben in einem freien Land, Du darfst das, niemand hindert Dich daran.
Akzeptiere und respektiere doch einfach mal, dass Gesetzgeber und Gesetzeshüter gewisse Dinge anders sehen als Du, Grolox. Warum willst Du diesbzgl. eigentlich immer alles besser wissen als diese übergeordneten Institutionen?
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