Push-Nachrichten von MacTechNews.de
Würden Sie gerne aktuelle Nachrichten aus der Apple-Welt direkt über Push-Nachrichten erhalten?
Forum>Netzwerke>Wie kombiniert man Sonderkündigungsrecht und Anbieterwechsel richtig?

Wie kombiniert man Sonderkündigungsrecht und Anbieterwechsel richtig?

@Macintosh15.09.1421:03
Guten Abend.

Ich habe mich jetzt dazu entschieden, meinem bisherigen Anbieter endlich den Rücken zu kehren. Und zwar möchte ich dies Mittels Nutzung des Sonderkündigungsrecht tun, da ich mich noch in einem laufenden Vertrag befinde. Die Bedingungen zur außerordentlichen Kündigung sind mir bekannt, das ist auch nicht die Frage. Die Frage ist viel mehr, wie regle ich das, wenn ich zu einem anderen Anbieter wechsle? Muss ich das trotzdem über den neuen Anbieter regeln, oder muss ich meinem bisherigen Anbieter einen Termin zur Kündigung nennen (schriftlich) und dann sozusagen manuell einen neuen Vertrag mit Wunschtermin beim neuen Anbieter abschließen? Oder auch wieder ganz anders?

Schon mal im Voraus danke für informativen Input
0

Kommentare

jogoto15.09.1421:09
@Macintosh
Die Bedingungen zur außerordentlichen Kündigung sind mir bekannt ...
Aber uns nicht. Handelt es sich z.B. um eine Kündigung wegen einer Preiserhöhung oder einer Vertragsänderung, werden die Fristen sehr eng gesteckt sein und Du kannst auch nur direkt kündigen. Über den neuen Provider wird das nicht gehen.
0
Tirabo19.09.1408:59
Macintosh

Erstens, ich verstehe Deine Frage nicht. Du schreibst, Dir seien die Bedingungen des außerordentlichen Kündigungsrecht bekannt, fragst aber, ob man das beim neuen Anbieter auch machen kann?

Zweitens ist der Grund der außerordentlichen Kündigung sehr Wichtig, weil bereits die Fristsetzung zur Beseitigung des Problems heikel ist. Sie darf nicht zu kurz gewählt sein und muss dem Vertragspartner eine realistische Chance geben, ein Problem lösen zu können. Die weitere Frage ist, ob Dein Vertragspartner das auch anerkennt. Kündigungen haben immer was mit dem laufenden Vertragspartner zu tun, gerade außerordentliche Kündigungen!

Es ist nicht so einfach, durch außerordentliche Kündigung aus einem laufenden Mobilfunkvertrag auszusteigen. (schlechter Handyempfang allein ist zB. kein Grund für eine a.K.)

Hast Du bereits schriftlich eine Frist von 2-3 Wochen gesetzt? (Besser sind 3 Wochen, um auf der sicheren Seite zu sein) Die ist nämlich für eine außerordentliche Kündigung notwendig, um den Anbieter die Chance zu geben, etwas zu verbessern. Bitte Haargenau jedes Problem detailliert beschreiben, damit Deine Probleme auch gelöst werden können.

Wenn die Frist dennoch ohne Änderung verstrichen ist, dann eine außerordentlich Kündigung mit Einschreiben und Rückschein an das Unternehmen schreiben. Eine Kündigung vorab per Fax mit ausgedrucktem Journal, auf dem das Schreiben sichtbar ist, ist durchaus auch ein zusätzlicher üblicher Vorgang, ebenso ein Scan der Kündigung per Mail an das Unternehmen zur Absicherung, Weil Du für den ordentlichen und pünktlichen Zugang ja beweisbelastet bist.

Es ist auch möglich die Fristsetzung direkt mit der außerordentlichen Kündigung bei Nichterfolg zu verknüpfen.

Wie ja schon gesagt, vor der außerordentlichen Kündigung muss man in der Regel noch eine ausreichend lange Frist setzen, sonst kann sie Dir später ein Richter um die Ohren hauen.

Das ist das wichtigste.
0

Kommentieren

Diese Diskussion ist bereits mehr als 3 Monate alt und kann daher nicht mehr kommentiert werden.