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Forum>Software>Rechnung mit Mwst. über Mac App Store?

Rechnung mit Mwst. über Mac App Store?

sonorman
sonorman13.07.1114:49
Hi Leute.

Was muss ich tun, um von Apple für einen im Mac App Store getätigten Einkaufe eine Rechnung mit ausgewiesener Mwst. zu bekommen? Habe eine Software für den beruflichen Einsatz erstanden und die will ich natürlich auch steuerlich geltend machen.
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Kommentare

macdevil
macdevil13.07.1114:54
Hier wird empfohlen, den Kauf mit einer Prepaid-Karte zu erledigen, und dann von dieser die Steuer abzusetzen.
„Wie poste ich richtig: Ich schreibe einfach überall irgendwas hin. Egal wie unnötig mein Post ist.“
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twilight
twilight13.07.1114:58
Hallo,
- im Bereich iTunes Store Account und Abrechnung/Rechnungsanfragen eine Mail an den Support absetzen.

Wurde das nicht neulich mal auf MTN so empfohlen

Peter
„Auch dienstlich tu ich mir garantiert kein Windows an!“
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applegenius13.07.1115:11
Einfach dem Mac App Store Support schreiben und es wird eine Steuerrechnung ausgestellt.
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jogoto13.07.1115:15
macdevil
Hier wird empfohlen, den Kauf mit einer Prepaid-Karte zu erledigen, und dann von dieser die Steuer abzusetzen.

Auf den Karten ist aber keine Steuer drauf.
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sonorman
sonorman13.07.1115:18
Danke Leute!
Habe ich angefordert. Mal sehen, wie lange es dauert.
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jogoto13.07.1115:24
sonorman
Habe eine Software für den beruflichen Einsatz erstanden und die will ich natürlich auch steuerlich geltend machen.

Du kannst jeglichen für Deine Arbeit relevanten Einkauf steuerlich geltend machen (Ausgaben). Dazu brauchst Du eigentlich nicht mal eine Rechnung. Man kann sich nämlich auch einen Eigenbeleg ausstellen.
Anders sieht es mit der Mehrwertsteuer aus. Auf Käufen aus dem ITS und dem MAS ist keine (deutsche) Mehrwertsteuer drauf, was auch eine Erklärung für die einheitlichen Preise ist und Du im Vergleich zum US-Preis nicht mehr bezahlst.
Dass Apple Dir über den angegebenen Link eine Rechnung ausstellt, ist eine reine Gefälligkeit und hat nur einen Grund, um die Dauernörgler aus Politik, vom Finanzamt und den einschlägigen Foren zu besänftigen.
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sonorman
sonorman13.07.1115:30
jogoto

Ich habe von der Thematik leider keinen blassen Schimmer, aber mein Steuerberater schrieb mich an und meinte, dass der Standard-Beleg nicht ausreichen würde und ich eine Rechnung mit Mwst. vorlegen müsse,

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jogoto13.07.1115:37
sonorman
... dass der Standard-Beleg nicht ausreichen würde und ich eine Rechnung mit Mwst. vorlegen müsse,

Wenn Du Mwst. als Vorsteuerabzugsberechtigter gelten machen möchtest, muss das auch so sein. Voraussetzung ist aber, dass Apple auch Mwst. erhebt und an das deutsche Finanzamt abführt. Ob sie dazu verpflichtet sind, darüber streiten sich die Politiker und die Finanzfachleute. Tatsache ist, sie tun es nicht.
Den Standard-Beleg kannst Du, ohne Mwst., trotzdem als Ausgabe geltend machen. Das weiß aber auch Dein Steuerberater.
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sonorman
sonorman13.07.1115:41
Danke, ich werde das mal ansprechen.
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Hooby13.07.1116:20
Einfach unter "Problem melden" eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. anfordern.
Deutsche MwSt ist nicht drauf.
Aber Luxemburgische.

Die FCP X - Rechnung sieht dann z. B. so aus:
Nettopreis: 208,69 €
MwSt. 31,30 € (15 %)
Einzelpreis: 239,99 €

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jogoto13.07.1116:43
Hooby
Aber Luxemburgische.

Die hier für die Steuererklärung genau gar nichts nützt. Mann müsste in Luxemburg die Steuer mit der Begründung, die Ware ausgeführt zu haben, zurück verlangen.
Ich weiß ja nicht, was sonorman gekauft und gezahlt hat aber wegen ein paar Euro Mehrwertsteuer diesen Aufwand zu betreiben …
Den Hauptteil, den Preis für das eigentliche Produkt, kann er auch ohne neue Rechnung und ohne Aufwand als Ausgabe bei der Steuer geltend machen.
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macdevil
macdevil13.07.1117:08
jogoto
macdevil
Hier wird empfohlen, den Kauf mit einer Prepaid-Karte zu erledigen, und dann von dieser die Steuer abzusetzen.

Auf den Karten ist aber keine Steuer drauf.

Nein, aber auf dem Kassenbeleg vom Mediamarkt, zum Beispiel.
„Wie poste ich richtig: Ich schreibe einfach überall irgendwas hin. Egal wie unnötig mein Post ist.“
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jogoto13.07.1117:10
Nein, nicht für die Karte.
Geschenk- und Gutscheinkarten haben keine Mehrwertsteuer. Die fällt erst an, wenn Du die Karte einlöst.
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AndreasHH13.07.1117:10
Und wie schaut es den bei den iTunes Gutscheinkarten aus die man überall erwerben kann? Da ist doch die deutsche MwSt. ausgewiesen. Kann man das nicht einfach mit dem iTunes Beleg zusammen heften?
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macdevil
macdevil13.07.1117:15
jogoto
Nein, nicht für die Karte.
Geschenk- und Gutscheinkarten haben keine Mehrwertsteuer. Die fällt erst an, wenn Du die Karte einlöst.

Ok, das läuft demnach hier in der Schweiz anders.
„Wie poste ich richtig: Ich schreibe einfach überall irgendwas hin. Egal wie unnötig mein Post ist.“
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jogoto13.07.1117:16
AndreasHH
Da ist doch die deutsche MwSt. ausgewiesen.

Hast Du gerade einen Beleg da?
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jogoto13.07.1117:23
macdevil

Da die Schweiz nicht zur EU gehört kann Apple auch aus Luxembourg keinen innergemeinschaftlichen Verkauf tätigen. Vermutlich ist es deswegen sowieso ganz anders.
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jogoto13.07.1117:26
macdevil

Übrigens steht schon auf der von Dir verlinkten Seite, dass auf dem Kassenzettel keine Mwst. ausgewiesen wird.
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AndreasHH13.07.1121:51
Da steht tatsächlich "Produkt ohne MwSt." auf dem Kassenbon.
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sonorman
sonorman15.07.1111:39
Habe jetzt einen Beleg von App Store mit 15% Mwst. bekommen.
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Hellokittyhater15.07.1111:47
sonorman
Habe jetzt einen Beleg von App Store mit 15% Mwst. bekommen.

Ist das dann die Luxemburgische MwSt?
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sonorman
sonorman15.07.1111:57
Hellokittyhater
Ist das dann die Luxemburgische MwSt?

Ja, genau.

Meine Steuerberaterin hat mir eben noch erklärt, dass man in so einem Fall, also bei Rechnungen aus dem Europäischen Ausland, die Belege am besten sammelt, sofern damit eine nennenswerte Summe an Vorsteuer zusammenkommt. So kann man sich dann zum Jahresabschluss irgendwie die ganzen EU-Vorsteuern wiederholen, was aber ein ziemlich bürokratischer Aufwand sein soll, weswegen es sich nur bei größeren Summen lohnt.
– Sofern ich das richtig verstanden habe.
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Richard
Richard15.07.1112:05
Das heißt doch eigentlich das man als Unternehmen hier für die Software einen höheren Preis zahlt. Bei den Preisen im Store vielleicht noch akzeptierbar aber so ganz ordentlich ist das nicht geregelt. Vor allen Dingen ziemlich Apple-Unlike. Aber danke für deine Infos. Ich hab gestern mal den Store allgemein zu dem Problem angeschrieben. Mal sehen was da als Antwort kommt.

Gruß
Richard
„iMac 27 :: MacBookPro Retina :: OS X 10.13“
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jogoto15.07.1113:36
sonorman
– Sofern ich das richtig verstanden habe.

Fast! Man kann nicht alle Einkäufe aus allen EU Ländern zusammenfassen. Man muss die jeweilige Steuer im jeweiligen Land wieder holen. Und die Länder setzen Mindestgrenzen. Luxemburg 50,- € bei jährlicher Abrechnung, 400,- € bei quartalsweiser.
Siehe hier die Informationen dazu vom Bundesamt für Finanzen:

Richard
Das heißt doch eigentlich das man als Unternehmen hier für die Software einen höheren Preis zahlt.

Nein. Bei Apple ist es durchaus üblich für die einzelnen Länder kräftige Aufschläge zu berechnen. Begründung hierfür war immer die unterschiedlichen Steuern und der damit verbundene Aufwand. Im Mac Store kann man deswegen von 1:1 Umrechnung zum Dollar nur träumen, im iTunes Store, im App Store und im Mac App Store ist das nahezu Realität.
Das ist zwar alles nicht sauber gelöst, es stimmt nur nicht, dass es teurer oder für Unternehmen sogar unmöglich oder schwierig ist, dort zu kaufen.
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sonorman
sonorman15.07.1113:43
Jogoto
Das meinte meine Steuerberaterin wahrscheinlich mit dem bürokratischen aufwand.
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Hellokittyhater15.07.1113:52
Naja dann dürft es den meisten ja wirklich Wurst sein ob sie eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt bekommen oder nicht, wenn da so viel Aufwand dahintersteckt und es diese Mindestgrenzen bei der Rückerstattung der Vorsteuer gibt.

Meiner Ansicht wäre das Thema durchaus mal nen Bericht in den News her wert, wenn das ganze noch etwas weiter recherchiert werden würde vielleicht. Gibt ja den ein oder anderen Gewerbetreibenden hier, der sich immer mal wieder gerne beschwert. Und so ein Beitrag würde etwas Licht ins Dunkle bringen.
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Tiger
Tiger15.07.1114:25
So groß ist der Bürokratische Aufwand nicht. Belege sammeln, auflisten und am Jahresende das ganze an das jeweilie ausländische Finanzamt senden. Punkt.

Da ist es mehr Aufwand jedesmal wenn man etwas gekauft hat sich an Apple zu wenden und um eine steuerlich korrekte Rechnung zu bitten.

Rechnungen haben gesetzlich vorgechriebene Merkmale, und daran sollte sich Apple einfach halten. Zum Beispiel muss die UID-Nummer auf der Rechnung stehen wenn eine vorhanden ist. Diese fehlt in den von Apple versendeten E-Mail "Rechnungen". Somit könnte das Finanzamt die Rechnung bei einer Prüfung schon mal rausschmeißen. Falsch ist auch, dass "Beleg" draufsteht und dann eine "Rechnungsadresse" angegeben ist. Rechnungsnummer fehlt auch da es ja eigentlich keine Rechnung ist. Für die Buchhaltung sind diese Belege also vollkommen wertlos.

Wenn man zum Beispiel Apps aus dem iTunes und Mac App Store testet um sie Lesern und Kunden zu empfehlen fallen diese Ausgaben aber sehr wohl unter Geschäftsausgaben. Und das ist dann echt mühsam für jeden Beleg extra eine Rechnung anzufordern.

Das ist meiner Meinung auch ein Grund warum Apple Lion nur noch über den App Store vertreibt, so spart Apple Steuern da sie nicht die höhere deutsche/schweizer oder österr. Mwst. abführen muss sondern nur die 15% in Luxemburg.
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kbundies
kbundies15.07.1118:48
wenn ich für eine Applikation von z.B. 50,00 € die Luxemburgische 15% Steuer bezahle, dann kostet mich die Software also 57,50 €.
Das ist dann also mein finanzieller Aufwand, welchen ich immerhin
geltend machen kann.
Es ist ja nicht so, daß die 7,50 € quasi im Nichts verschwinden.
Ich kann sie halt nur nicht mit meiner Umsatzsteuerschuld als Vorsteuer verrechnen.
Als Ausgabe an sich kann ich sie natürlich geltend machen.
Also alles halb so schlimm und an sich auch nicht unfair, wie ich finde.
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