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Preisauszeichnung und minus x Prozent auf dem Schild. Wie ist die Rechtslage

2ndMorpheus
2ndMorpheus16.03.1412:32
Hallo,

Ich habe mal eine Frage zu Rabattaktionen.

Im Geschäft finde ich einen Mantel der ursprünglich 1250 Euro gekostet hat. Der Preis steht auf dem Originalpreisschild. Dieser ist durchgestrichen und drunter steht aufgedruckt der neue Preis von 650 Euro. Nun war gestern eine spezialauktion und es gab nochmal 30%

Jetzt hing an dem Mantel zusätzlich ein neues Preisschild. Dort in dick geschrieben -30%. Direkt drunter handschriftlich 430,-

Ist der Preis 430 jetzt der Endpreis oder gehen von denen jetzt noch 30% ab?

Haben intern kräftig diskutiert. Vielleicht kennt jemand die Rechtslage. Gruß
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Kommentare

john
john16.03.1414:29
preisschilder, rabattzeichen, etc haben keine rechtsverbindlichkeit.
der kaufvertrag kommt letztendlich zustande wenn du dir mit dem verkäufer an der kasse einig wirst. wenn der sagt "nee is nich", dann is halt nicht und du hast da nix "einzufordern".

verkäufer haben natürlich ein interesse daran dich als kunden zufrieden zu stellen (allein schon wegen dem theater der im laden dann ja unangenehm werden kann, wenn da ein kunde lauthals rumzetert), was aber alles wohlwollende (und bestimmt auch mitunter zähneknirschende) kulanz seitens des verkäufers ist. kein rechtlicher anspruch des kunden.

irgendwie hält sich leider immernoch der glaube in den köpfen der kunden das preisschilder verbindlich seien (und zetern bei fehlern gleich los)
„biete support. kostenlos, kompetent und freundlich. wähle zwei.“
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aibe
aibe16.03.1414:45
So ist es. Letztlich ist ein Preisschild nur eine Einladung ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum), ob der Verkäufer es dann annimmt obliegt allein ihm.
Ein Beispiel:
Produkt A ist nur noch einmal vorhanden. Viele denken nun nur weil sie es als erstes gesehen haben, hätten sie eine Art Vorkaufsrecht. Dem ist natürlich nicht so. Der Verkäufer entscheidet an wen er es zu welchen Preis verkauft. Der Interessent kann da nichts einfordern.
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maclex
maclex16.03.1416:09
muss ein pelzmantel sein.

or what?
„LampenImac,PMG5,iBook,MBP2007,MBP 2010,iPod2003,nano2007, iphone3,4,6+, 2APE, ipad2,ipadmini, AppleTV2,MagicMouse,AluTastatur“
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2ndMorpheus
2ndMorpheus16.03.1416:56
Nope Business Mantel

Danke erst einmal für die Belehrung...

Gruß
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photoproject
photoproject16.03.1417:26
aibe
So ist es. Letztlich ist ein Preisschild nur eine Einladung ein Angebot abzugeben...
Da sagt aber die Preisangabenverordnung etwas anderes:
"Die Preisauszeichnung, auch Preisangabe, ist nach den Vorgaben der Preisangabenverordnung (PAngV) gegenüber Endverbrauchern verpflichtend als Endpreis vorzunehmen."
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photoproject
photoproject16.03.1417:30
john
preisschilder, rabattzeichen, etc haben keine rechtsverbindlichkeit.
der kaufvertrag kommt letztendlich zustande wenn du dir mit dem verkäufer an der kasse einig wirst. wenn der sagt "nee is nich", dann is halt nicht und du hast da nix "einzufordern".

verkäufer haben natürlich ein interesse daran dich als kunden zufrieden zu stellen (allein schon wegen dem theater der im laden dann ja unangenehm werden kann, wenn da ein kunde lauthals rumzetert), was aber alles wohlwollende (und bestimmt auch mitunter zähneknirschende) kulanz seitens des verkäufers ist. kein rechtlicher anspruch des kunden.

irgendwie hält sich leider immernoch der glaube in den köpfen der kunden das preisschilder verbindlich seien (und zetern bei fehlern gleich los)

[sorry für OT]
@ John: ich schätze Deine Beiträge sehr, egal zu welchen Thema. Nur...warum schreibst Du immer alles klein?
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john
john16.03.1418:41
Erst einmal danke fürs Kompliment.

Nenn es eine Form von Stil.
Ich betreibe das jetzt seit über 15 Jahren im Netz so, dass ich grundsätzlich klein schreibe und krieg das wohl nicht mehr so schnell raus. In Chats, in Foren, bei allem was "flüchtig" und "unwichtig" ist in meinen Augen.
Bei Geschäftsmails oder echten Briefen setze ich natürlich auch die Shift-Taste ein. Wie du siehst, kann ich grundsätzlich auch Groß- und Kleinschreibung. Hab ich nur oftmals keinen Bock drauf. Ich finde nicht, dass das den Lesefluss hemmt, wenn nur klein geschrieben wird.

so. und jetzt wieder klein
„biete support. kostenlos, kompetent und freundlich. wähle zwei.“
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