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Forum>Off-Topic>Nackter Mann wird von der Polizei erschossen

Nackter Mann wird von der Polizei erschossen

dom_beta16.07.1422:24
Nackter Mann wird von der Polizei erschossen.

Ort: Berlin




Anmerkung:
Der Mann war psychisch krank, im übrigen war der Einsatz der Polizei von A bis Z rechtswidrig (siehe Presseartikel).

Im übrigen hätte der Einsatz von Psychiatern gereicht.
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Kommentare

john
john16.07.1423:18
tragisch.

was ich mich allerdings frage: wieso postest du ein über ein jahr altes ereignis ohne angaben von quellen (von dem youtube video mal abgesehen) oder diskussionsanliegen in ein technikorientiertes forum?
„biete support. kostenlos, kompetent und freundlich. wähle zwei.“
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Fox 69
Fox 6916.07.1423:20
Was ist das für eine alte Kamelle die Du da ausgebuddelt hast ???

Vom 29.06.2013 😳








Nun, soweit ich noch weiß war es Notwehr. Ist aber ein heikles Thema. Man hätte ja mit einem Schlagstock oder, oder und oder.

Ob das jetzt Notwehr war bzw. es keine andere Möglichkeit gab den Mann zu stoppen, keine Ahnung, ich war persönlich nicht dabei.



Auszug :

Ein herbeigerufener Polizist habe versuchen wollen, den Mann von der Selbstverletzung abzuhalten. Daraufhin sei der Mann auf den Beamten losgegangen und habe Stichbewegungen in dessen Richtung gemacht. Der Polizist habe ausweichen wollen, sei aber an die Begrenzungsmauer des Brunnens gestoßen und habe sich nicht weiter zurückziehen können. Als der Bewaffnete unmittelbar vor dem Beamten stand, habe ein zweiter Polizist den Schuss abgegeben.


Quelle :

Anmerkung :

Der Mann war psychisch krank, im übrigen war der Einsatz der Polizei von A bis Z rechtswidrig (siehe Presseartikel).

Im übrigen hätte der Einsatz von Psychiatern gereicht.

Ja nee, is klar. Eventuell noch Kaffee und Kuchen gereicht...

Sommerloch mach auf, der "Dom" kommt angelaufen.
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Apfelbutz
Apfelbutz17.07.1407:01
Da der Mann ein Messer in der Hand hatte war es Selbstverteidigung. Da kann man der Polizei keinen Vorwurf machen.

So Vorfalle wie hier in Österreich wo ein Kieberer einen flüchteten Jugendlichen in den Rücken geschossen hat werfen dann schon Fragen auf.
„Kriegsmüde – das ist das dümmste von allen Worten, die die Zeit hat. Kriegsmüde sein, das heißt müde sein des Mordes, müde des Raubes, müde der Lüge, müde d ...“
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dreyfus17.07.1410:22
Apfelbutz
Da der Mann ein Messer in der Hand hatte war es Selbstverteidigung. Da kann man der Polizei keinen Vorwurf machen.

Naja, bevor die Polizei ihn bedrängt hat, hat er ja wohl niemanden angegriffen. Und wenn ich eine Selbstverteidigungssituation selbst herbeiführe, dann ist es eher keine mehr (und das jemand der geistig verwirrt ist sich normal verhält, kann man ja nun kaum erwarten). Ob die Polizisten sich da nur dumm, oder tatsächlich sträflich verhalten haben, kann ich nicht beurteilen, richtig auf keinen Fall. Natürlich müssen die sich nicht verletzen lassen, aber hier hätte ja wohl Abstand halten und einen psychologisch geschulten Kollegen oder Experten rufen gereicht. Ja, erfordert Nerven und die hat nicht jeder, aber Männer ohne Nerven mit Knarren ausrüsten ist auch kein Konzept.

Aber, dieses Niveau hat man hier mittlerweile wieder, gab es dann leider keine Diskussion über die Schulung vom Polizisten, sondern eine über die Anschaffung von Tasern. Wenn das Pack so weiter Macht jagen hier in 10 Jahren Drohnen Obdachlose über die Straßen... Wenn's irgendjemand baut kann man es ja auch benutzen.
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iGod17.07.1410:37
Jetzt diskutiert ihr hier ernsthaft über einen Vorfall, der schon gut ein Jahr gegessen ist.
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photoproject
photoproject17.07.1419:15
Ja, WM ist vorbei, Mutti ist auch schon 60, was haben wir sonst noch zum diskutieren? Gauchogate eventuell...
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dom_beta17.07.1420:48
Kurz zuvor waren die Beamten alarmiert worden. Ein Berliner, 31 Jahre alt, hatte sich vor dem Brunnen ausgezogen. Seine dunkle Jacke, sein kariertes Hemd, seine blaue Hose, seine weißen Turnschuhe hatte er abgestreift, auf den Asphalt geschmissen und war ins Wasser gestiegen. Er habe herumgeschrien, einen "völlig verwirrten Eindruck" gemacht, sagt ein Augenzeuge. "Er hielt sich für einen Messias", so schilderten es weitere Beobachter der Polizei, wie ein Sprecher SPIEGEL ONLINE sagt.



weiteren Berichten zufolge, soll der Mann sich selbst verletzt haben. Daher wäre der Einsatz von Psychiatern sinnvoller gewesen als die Polizei, da diese überhaupt nicht geschult sind im Umgang mit psychisch Kranken.
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Apfelbutz
Apfelbutz17.07.1421:23
dreyfus
Aber, dieses Niveau hat man hier mittlerweile wieder, gab es dann leider keine Diskussion über die Schulung vom Polizisten, sondern eine über die Anschaffung von Tasern. Wenn das Pack so weiter Macht jagen hier in 10 Jahren Drohnen Obdachlose über die Straßen... Wenn's irgendjemand baut kann man es ja auch benutzen.

Verstehe mich nicht falsch. Ich halte nicht viel von diesen schießwütigen Polizisten aber ich weis wie schnell so ein Fisch, auch in ungeübter Hand, ein Leben nehmen kann. Die Polizisten wissen das auch.

Schulungen sind gut, nur helfen die meist nichts in so einer Situation. Entweder man hat das Zeug und die Nerven oder eben nicht. In so einer Notsitutation treffe viele Menschen die falsche Entscheidung,

Ich Nachgang von so einem Vorfall sollte es aber dennoch für die Polizisten Konsequenzen geben.
Im österreichischen Fall eine Anklage wegen Totschlag und in dem oben genannten Fall wäre möglicherweise der Entzug der Dienstwaffe und Innendienst angebracht. Es gibt für Polizisten ohne Nerven sicher auch andere Posten bei der Polizei.
„Kriegsmüde – das ist das dümmste von allen Worten, die die Zeit hat. Kriegsmüde sein, das heißt müde sein des Mordes, müde des Raubes, müde der Lüge, müde d ...“
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dom_beta17.07.1421:42
Also, wenn eine nackte Person in einem Brunnen sitzt, sollte einem dies stutzig machen.

Wenn diese Person erkennbare Verletzungen hat, sollte es noch viel mehr stutzig machen und wenn diese Person dann auch noch eine Waffe bei sich trägt, sollte es spätestens dann klingeln, das der oder diejenige psychisch krank ist.

Ähnlich mit Leuten, die irgendnen Zeug geraucht / genommen haben, und davon reden, jetzt fliegen zu können.

Spätestens dann sollte man bei der nächsten psychiatrischen Klinik anrufen.
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Fox 69
Fox 6917.07.1423:05
dom_beta
Also, wenn eine nackte Person in einem Brunnen sitzt, sollte einem dies stutzig machen.

Wenn diese Person erkennbare Verletzungen hat, sollte es noch viel mehr stutzig machen und wenn diese Person dann auch noch eine Waffe bei sich trägt, sollte es spätestens dann klingeln, das der oder diejenige psychisch krank ist.

Ähnlich mit Leuten, die irgendnen Zeug geraucht / genommen haben, und davon reden, jetzt fliegen zu können.

Spätestens dann sollte man bei der nächsten psychiatrischen Klinik anrufen.



Das ist leider Quatsch was Du da zusammenschreibst, sorry, ist leider so.

Egal ob krank oder nicht, er war eine Bedrohung. Er ist trotz vieler Warnungen bewaffnet auf einen Polizisten losgegangen. Notwehr. Punkt.

Aber wenn Du schon das Thema bringst, halte Dich mal an Fakten.

Siehe mal hier :

Der Bruder der getöteten Person :


"Jonas F. weiß, dass sein 31-jähriger Bruder Manuel F. schizophren ist. Dass er nicht mehr zur Therapie geht und auch, dass er die Tabletten, die er so dringend bräuchte, nicht mehr nimmt."


Die Schuld an dem Tod haben ganz klar die behandelnden Ärzte und vor allem der Bruder. So ein Patient gehört zwangseingewiesen bis er wieder rund läuft. Dafür hat ja fast jedes Krankenhaus eine psychiatrische Station.

Der Bruder wußte es, die Ärzte auch. Und genau da liegt die Verantwortung !

So tragisch der Vorfall auch ist, er war quasi vorprogrammiert !

Aber es ist ja einfacher zu schreien "Polizeigewalt" etc.
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Bigflitzer18.07.1412:21
Ich war damals im Urlaub dort anwesend. Nach nem Doc zu rufen ist natürlich einfach aber ich denke das wäre nicht möglich gewesen. Der rannte vorher schon am Funkturm blutend rum und verzog sich dann zum Brunnen wo ein Wachmann die Polizei rief. Dann ging das ruckzuck und die Cops und Feuerwehr waren da. Ich hatte mich auch gefragt ob das nicht anders laufen hätte können. Die Situation war sehr dynamisch und auch dann schnell beendet. Es stehen nicht an jedem öffentlichen Platz immer Psychologen bereit und verwirrte oder sonstwen totzuquatschen. Der Typ hatte sich am Hals geschnitten und jeder von uns weiß wie "fertig" man ist wenn man ne größere Wunde hat. Aber der steht auf und denkt er ist unbesiegbar. Der fühlte keinen Schmerz und leider war der echte Gott grad nicht erreichbar. Versucht mal rückwärts ein 40cm hohes Hindernis zu überwinden wenn 5m entfernt jemand mit nem Messer kommt. Die Aussage Polizisten sind trainiert ist leicht gesagt. Es wird gemeckert und geklagt wenn nichts gemacht wird oder wenn sowas tragisches passiert.
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dom_beta20.07.1415:26
Fox 69
Egal ob krank oder nicht, er war eine Bedrohung. Er ist trotz vieler Warnungen bewaffnet auf einen Polizisten losgegangen. Notwehr. Punkt.

"Jonas F. weiß, dass sein 31-jähriger Bruder Manuel F. schizophren ist. Dass er nicht mehr zur Therapie geht und auch, dass er die Tabletten, die er so dringend bräuchte, nicht mehr nimmt."

das soll eine Begründung sein? Sag mir Bescheid wann du Zyklon B zur Tötung von "lebensunwertem" Leben brauchst ...
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dom_beta20.07.1415:35
Bei dem Mann würde folgender Paragraph wohl greifen:
Strafgesetzbuch

§ 20
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen


Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

Wobei die Formulierung "Abartigkeit" scheint ein Nazibegriff zu sein...


Bzgl. Schizophrenie:
Schizophrenie

Bei akuten Schüben einer Schizophrenie ist in der Regel davon auszugehen, dass der Betroffene schuldunfähig ist (BGH, Urt. v. 13.6.1995 - 1 StR 268/95 - MDR 1995, 1090; BGH, Beschl. v. 16.1.2003 - 1 StR 531/02; BGH, Beschl. v. 16.5.2007 - 2 StR 96/07; BGH, Beschl. v. 24.7.2007 - 3 StR 261/07; Jähnke in LK 11. Aufl. § 20 Rdn. 40). So ist etwa die hebephrene Schizophrenie des Angeklagten eine krankhafte seelische Störung im Sinne von § 20 StGB (vgl. Müller-Isberner/Venzlaff in: Venzlaff/Foerster, Psychiatrische Begutachtung, 5. Aufl. 2009, S. 177). Die Diagnose einer Schizophrenie führt für sich allein genommen nicht zur Feststellung einer generellen oder zumindest längere Zeiträume überdauernden gesicherten erheblichen Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit (vgl. BGH, Beschl. v. 2.10.2007 – 3 StR 412/07 - NStZ-RR 2008, 39; BGH, Beschl. v. 31.8.2010 – 3 StR 260/10; BGH, Beschl. v. 24.4.2012 - 5 StR 150/12; BGH, Beschl. v. 29.5.2012 - 2 StR 139/12; BGH, Beschl. v. 23.8.2012 - 1 StR 389/12). Wird festgestellt, dass die Tat der Ausdruck eines akuten Krankheitsschubes war, kommt es regelmäßig auf die erhebliche Verminderung der Fähigkeit des Angeklagten, das Unrecht der Tat einzusehen, nicht an. Sie wäre nur von Bedeutung, wenn sie das tatsächliche Fehlen der Einsicht zur Folge gehabt hätte (BGHSt 34, 22, 25; BGH, Beschl. v. 14.7.2010 - 2 StR 278/10). Bei einer Straftat, die gerade aus dysphorischer Verstimmung oder impulsiver Spannung aufgrund einer hebephrenen Schizophrenie begangen wurde, kann die Steuerungsunfähigkeit des Täters regelmäßig nicht ausgeschlossen werden (vgl. BGH, Beschl. v. 14.7.2010 - 2 StR 278/10; Nedopil, Forensische Psychiatrie, 3. Aufl. 2007, S. 152).

Eine paranoide Schizophrenie führt nicht generell zum Ausschluss der Schuldfähigkeit (vgl. BGH, Beschl. v. 2.10.2007 - 3 StR 412/07 - NStZ-RR 2008, 39; BGH, Beschl. v. 31.8.2010 - 3 StR 260/10). Dies ist zwar bei akuten Schüben in der Regel anzunehmen (vgl. BGH, Beschl. v. 24.3.1995 - 2 StR 707/94 - StV 1995, 405, 406; BGH, Beschl. v. 16.1.2003 - 1 StR 531/02). In lichten Momenten können aber Unrechtseinsicht und Steuerungsfähigkeit vorhanden gewesen sein (vgl. etwa BGH, Urt. v. 17.11.2010 - 2 StR 399/10 - NJW 2011, 1091).

weitere Informationen: Expert

Vgl. zur Erörterungsbedürftigkeit der inneren Beziehung der psychischen Störung des Angeklagten zu seiner Tat, wenn sich der erforderliche kausale und symptomatische Zusammenhang zwischen der diagnostizierten Schizophrenie des Angeklagten und der Tat nicht von selbst versteht BGH, Beschl. v. 27.10.2009 - 3 StR 369/09 (insoweit auch betr. Wechselwirkung zwischen Schizophrenie und Alkoholisierung); siehe zu den erörterungsbedürftigen Kriterien insbesondere: § 63 StGB Rdn. U.2 - Urteilsfeststellungen


Quelle:


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Fox 69
Fox 6920.07.1416:12
dom_beta

Nun, das Du völligen Quatsch zusammenschreibst, hab ich Dir ja schon geschrieben.

Das Du weiterhin Unfug schreibst und behauptest zeigt, das Du die tragische Sachlage in keinster Weise verstehst.

Alles was es da faktisch zu sagen gibt steht in meinem Post vom

17.07.2014 23.05 Uhr

Jetzt heißt es nur noch "verstehen und begreifen" ! Solltest Du eigentlich hinkriegen...
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dom_beta20.07.1416:27
Nö, deine Sichtweise ist nicht korrekt.

Siehe bspw. den Samurai-Schwert-Mörder. Schuldunfähig wegen paranoider Schizophrenie.

Außerdem hatte die Polizei weder versucht, dem Mann das Messer abzunehmen (durchaus möglich) geschweige denn, ihm ins Bein zu schießen.

Aber deutsche Polizisten ... scheinen mir ohnehin Rambos zu sein. Ich wurde sozusagen auch schon fast von einem Polizisten mit seiner Dienstwaffe bedroht, obwohl unbewaffnet und nicht fähig, diesem Polizisten Schaden zuzufügen.

Dabei fällt mir ein, hatte mal jemand hier mit schizophrenen und/oder psychisch kranken Menschen zu tun?
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iGod20.07.1418:10
dom_beta
Dabei fällt mir ein, hatte mal jemand hier mit schizophrenen und/oder psychisch kranken Menschen zu tun?

Wenn der Kontakt im Forum mit dir zählt, dann ja.
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dom_beta20.07.1418:21
Interessant. Jetzt werden wir beleidigend.
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john
john20.07.1418:28
@bigflitzer

ich geb dir mit deinem post komplett recht. es ist auch etwas anmaßend als aussenstehender darüber zu diskutieren inwiefern da nun richtig oder falsch gehandelt wurde, weil wie du sagst, die situation sicherlich sehr dynamisch und schnell zustande kam.

nur frag ich mich vor allem hierbei:
Versucht mal rückwärts ein 40cm hohes Hindernis zu überwinden wenn 5m entfernt jemand mit nem Messer kommt.
wieso ist der polizist denn überhaupt so nah zu dem in den brunnen geklettert?
in diese bedrohungssituation hat sich der polizist doch erst selbst gebracht, was ja durchaus vermeidbar gewesen wäre.
in dem video wuseln in dem moment doch schon ein halbes dutzend polizisten am brunnen rum und passanten sind ja auch schon "evakuiert". wieso dann nicht umzingelnderweise VOR dem brunnen den mann dazu auffordern seine waffe (also das messer) wegzulegen und aus dem brunnen zu kommen?
dann gibts doch eigentlich nur noch 3 möglichkeiten. entweder:
- er weigert sich und bleibt da hocken, dann muss man halt die situation aussitzen. in der zeit sorgen die polizisten dafür, dass er umzingelt bleibt, keine gefahr für andere darstellt, das gelände evakuiert bleibt und wartet in ruhe bis psychologen eintreffen
- oder aber der mann kooperiert, legt das messer weg und lässt sich in gewahrsam nehmen
- oder er geht auf die polizisten los, wobei dann aber genug abstand (und damit reaktionszeit) für ein kontrolliertes ausser-gefecht-setzen bleibt (schuss ins bein, was weiss ich)

aber so steht der polizist halt "mit dem rücken zur wand" (brunnenmauer), fühlt sich (zurecht) bedroht auf die kurze distanz und schießt tödlich ins herz.
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dom_beta20.07.1418:31
Wie nehme ich jemandem das Messer ab?

Interessantes Video.

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john
john20.07.1418:35
nachtrag zu meinem post von grade:

ich könnte mir meine eigene frage eigentlich nur damit erklären, dass der polizist zu dem zeitpunkt als er zu dem typen in den brunnen geklettert ist (um ihn zu verhaften?), noch nix von dem messer wusste und der mann ihn darauf hin mit dem messer halt "kalt erwischt" hat.

aber laut zeitungsberichten wurde die polizei ja bereits mit dem hinweis gerufen, dass der typ ein messer hat. spricht also eigentlich eher dagegen.
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dom_beta20.07.1419:03
Ich glaube eher, dass dem Polizisten das wohl so ziemlich egal war. Denn wie gesagt, ich bin auch schon mal von einem Polizisten mit seiner Dienstwaffe halbwegs bedroht worden.


Zum Thema:

Psychatrische Notfälle werden oft miserabel versorgt

„...“
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teorema67
teorema6720.07.1419:26
dom_beta
... Psychatrische Notfälle werden oft miserabel versorgt ...
Und im nächsten Posting wird dann wieder auf das Recht auf Krankheit gepocht und die Antipsychiatrie gepriesen man wird es den Leuten nie recht machen.
„Wenn ich groß bin, geh ich auch auf die Büffel-Universität! (Ralph Wiggum)“
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john
john20.07.1419:58
Ich glaube eher, dass dem Polizisten das wohl so ziemlich egal war. Denn wie gesagt, ich bin auch schon mal von einem Polizisten mit seiner Dienstwaffe halbwegs bedroht worden.
und worauf stützt du deine haltlose behauptung?

deiner meinung nach sind also alle polizisten in deutschland schiessgeile rambos, die nur darauf warten aus spass irgendwelche leute eiskalt "abzuballern"?

und das weil du mal an einen polizisten geraten bist?

sorry, aber spätestens jetzt kann ich dich einfach nicht ernst nehmen.

was soll das hier überhaupt werden? das ist ja dein thread, den du vor kurzem zu einem alten thema gestartet hast.
möchtest du einfach nur ACAB loswerden und zustimmungen einholen, oder was soll das?

zu dem vorfall an sich hast du meiner meinung nach _überhaupt_ kein recht dir ein urteil zu bilden (ich übrigens auch nicht).
ich kann nur vermuten. und meine vermutung ist eben eine verkettung blöder umstände. runtergebrochen auf das wort "tragisch" .. wie ich es schon im ersten posting von mir stand. ob das nun zutrifft.. ich mag es nicht urteilen.

im übrigen würd mich mal interessieren, warum du denn "mit der dienstwaffe bedroht" wurdest.
und zwar nicht von dir. die antwort kenn ich bestimmt schon. du hast sicherlich gar nix gemacht.

ps:
nicht falsch verstehen. ich bin weder polizist, noch find ich den beruf toll. je weniger ich mit der polizei zu tun habe, desto besser. aber eine differenzierte betrachtungsweise krieg ich dennoch hin.
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dom_beta21.07.1401:05
teorema67
Und im nächsten Posting wird dann wieder auf das Recht auf Krankheit gepocht und die Antipsychiatrie gepriesen man wird es den Leuten nie recht machen.

hä?
john
Ich glaube eher, dass dem Polizisten das wohl so ziemlich egal war. Denn wie gesagt, ich bin auch schon mal von einem Polizisten mit seiner Dienstwaffe halbwegs bedroht worden.
und worauf stützt du deine haltlose behauptung?

Eigene Erfahrung.

john
möchtest du einfach nur ACAB loswerden und zustimmungen einholen, oder was soll das?

Was ist "ACAB"? Kenn ich nicht.
john
ich kann nur vermuten. und meine vermutung ist eben eine verkettung blöder umstände.

Ja, das sagt man immer.

john
im übrigen würd mich mal interessieren, warum du denn "mit der dienstwaffe bedroht" wurdest.

Woher soll ich das denn wissen?! Leider stand auf des Polizisten Stirn nicht geschrieben, weswegen Dienstwaffe gezogen. Vielleicht hätte ich ihn fragen sollen, war aber dem Moment zu sehr geschockt, dass ich dachte "was ist denn jetzt los!"
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dom_beta21.07.1401:11
Es ist aber ein generelles Problem, dass psychisch kranke Menschen oder Menschen, die generell Hilfe benötigen, oft nicht wahrgenommen werden oder als eine Bedrohung empfunden werden, warum auch immer.

Zudem wie in dem Artikel beschrieben, werden die Einrichtungen, die sich mit u.a. psychisch kranken Menschen auseinandersetzen, immer schlechter bezahlt. Soziale Berufe eher generell. Ein Freund von mir arbeitet als Altenpfleger zur Zeit.

TOTE BEI POLIZEIEINSÄTZEN
Opfer sind eher psychisch krank als kriminell

Zeit.de

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dom_beta21.07.1401:34
Und wegen dem Video, mir war es von Anfang klar, dass der Mann psychisch krank war. Denn wie ich oben bereits schrieb, kein "normaler" würde sich am hellen Tag nackt in ein Brunnen setzen und sich selbst verletzen.

Selbstverletzendes Verhalten (SVV) kommt in der Regel nur bei psychischen Erkrankungen oder Persönlichkeitsstörungen vor, bspw. Schizophrenie, Borderline-Syndrom, etc.

Also, das finde ich, muss man einfach wissen. Und dann müsste eigentlich der Mann oder die entsprechende psychisch kranke Person professionell entwaffnet werden und die "Männer mit den weißen Kitteln" müssten sie dann mitnehmen oder falls das möglich ist, schon vorher mit dem Betroffenen sprechen.

Da fehlt wohl irgendwie die Vernetzung zwischen der Polizei und den entsprechenden Kliniken.

Und einfach das Feuer eröffnen, ist keine gute Idee, denn immerhin hat derjenige auch ein Recht auf Leben. Wir wissen nicht, was der Mann dachte, ob er ihn tatsächlich angreifen wollte oder nicht. Möglicherweise fühlte er sich ja auch durch den Polizisten bedroht. Wir wissen es nicht.
Und selbst wenn er ihn angegriffen hätte, kann der Polizist ja weglaufen oder sollte von einer zweiten Person gedeckt werden.

Der Mann wäre, wenn er es überlebt hätte, ohnehin in einer Klinik gelandet. Und dem psychisch kranken Mann ist meines Erachtens auch nichts vorzuwerfen, da er wohl schuldunfähig war. Denn wenn das stimmt was der Bruder des Mannes meinte, dass er keine Medikamente mehr nahm (wundert mich eigentlich ein wenig, warum das bspw. nicht kontrolliert wird), kann er sein Handeln nicht mehr kontrollieren.

Und wenn der eine Mann in Berlin dort entlassen worden ist, frag ich mich dann, warum. Eine nicht eingestellte Person kann in dem Zustand jedenfalls nicht die Klinik verlassen. Normalweise sollte es so sein, dass wenn Personen wieder negative Anzeichen zeigen, sollten diese vom offenen in den geschlossenen "Vollzug" versetzt werden.

Aber das ist wahrscheinlich ein gesamtgesellschaftliches Problem. Wenn es die Leute mehr interessiert, wer bei einer de facto überflüssigen WM gewinnt, als dem Nachbarn und/oder seine Mitmenschen, wundert mich das eigentlich nicht.

"Diese Menschen hätten Hilfe gebraucht"


Oder siehe den Fall Schmökel. Der hätte bei seiner ersten Tat in der Psychiatrie bleiben müssen.
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dom_beta21.07.1401:47
rbb Dokumentation "Tödliche Polizeikugeln"


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dom_beta21.07.1402:12
Und das nennt ihr "Notwehr"?


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