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Mein ärgerlichster Mac-Kauf aller Zeiten (iMac 5k)

m9k29.01.1613:55
Hallo zusammen,

Ende November 2015 hatte ich beschlossen, mir einen iMac 5K zu leisten. Im Ergebnis bin ich jedoch um 260€ ärmer, weil ich ein vermeintlich defektes Gerät zurückgeschickt habe. :'(

Meine Erfahrungen möchte ich gerne mit euch teilen und freue mich auch, wenn der ein oder andere Service Provider unter euch seine Meinung und Sicht kund tut. Vielleicht nutzt dieses Wissen dem ein oder anderen.


Also von Anfang...

Nachdem ich den iMac bei einem großen hessischen Versender bestellt habe, vergingen fast 4 statt der angekündigten 2 Wochen, bis das Gerät geliefert wurde. Kurz vor Weihnachten kam das Gerät dann an.

Nach dem Auspacken war ich absolut glücklich. Tolles Display, keine Pixelfehler, einfach beeindruckend. Jedoch zeigten sich in den ersten zwei Tagen bereits Probleme. Drei Mal ist der Rechner ohne großartige Beanspruchung einfach ausgegangen, einige Male ist der Rechner nach dem normalen herunterfahren nicht mehr angegangen und ließ sich erst nach SMC-Reset (Netzstecker ziehen etc.) starten sowie etliche Male reagierte er erst beim zweiten Drücken auf den Startknopf.

Die Probleme traten unregelmäßig auf, aber meist gehäuft. Daher konnte ich die Fehler weitestgehend mit dem iPhone festhalten.

Testweise habe ich den Rechner an drei verschiedenen Steckdosen angeschlossen, an denen zuvor und seither wieder verschiedene Geräte ihren Dienst ohne Probleme verrichteten und verrichten. Die Probleme mit dem iMac existierten jedoch weiter.

Weil ein Austausch auf Nachfrage umständlich und zeitaufwendig klang, habe ich letztlich den Widerruf gewählt. Das Fehlverhalten des Geräts habe ich auf dem Retouren-Formular wie auch den Supportmitarbeitern ausführlich schriftlich geschildert.

Anfang Januar erhielt ich die Rücküberweisung, wo kommentarlos knapp 260€ abgezogen wurden. Erst auf meine Initiative hin teilte man mir mit, dass man die Fehler nicht reproduzieren konnte und ich 10% Wertersatz zu zahlen habe, da das Gerät bereits registriert sei, was die Garantiezeit von Apple nun um ca. 2 Wochen verkürze.

Wäre das Gerät entweder a) nicht registriert oder b) defekt, müsste man übrigens keinen Wertersatz leisten, worauf auf der Rechnung und in einer E-Mail eines Supportmitarbeiters hingewiesen wurde. Die Höhe dieses Wertersatzes oder dass "Registrierung" bereits den Login mit der Apple ID während der Einrichtung bedeutet, war hingegen nirgends erwähnt. Transparenz ist hier anscheinend nicht gewünscht. Letztlich hätte ich den iMac natürlich trotzdem zurückgeschickt, da ich mit einem Rechner, der schon kurz nach dem Auspacken so viele Probleme bereitet, ohnehin nichts hätte anfangen können.



Was ich jedoch besonders enttäuschend finde, gerade bei einem so großen Anbieter, sind vor allem zwei Punkte:

1) Dass hier für unter zwei Wochen Garantiezeit absolut 260€ bezahlt werden müssen, man die Höhe aber ohne Aufwand vorab hätte mitteilen können – wenn man dies denn will. Und zum Vergleich: Apple Care kostet für zwei weitere Garantiejahre für den iMac beim selben Händler unter 140€. Optimistisch betrachtet kann ich froh sein, dass wir von einem 2600€-iMac und nicht von einem 8000€-Mac Pro sprechen. Da haben zwei Wochen Garantiezeit nämlich den Wert von – richtig – 800€.

2) Trotz sachlicher Kommunikation auf beiden Seiten, wurde mir auch nach diversen Nachrichten und Argumenten nicht der Hauch eines Entgegenkommens gezeigt. Auf meinen Vorschlag, sich auf einen geringeren Betrag und/oder Wertgutschein zu einigen (schließlich lagen meine Fehler-Videos vor und die Sachlage ist zumindest strittig gewesen), wurde mir nur mitgeteilt, dass sie mir "in dieser Angelegenheit nicht entgegenkommen können". Ich bezweifle, ob "können" bei einem Händler mit einem so immensen Umsatz der passende Begriff ist, aber gut.


Natürlich habe ich auch keine Einsicht, inwieweit der Rechner als Retourenware weiterveräußert wird. Auch wenn der nächste Käufer den Rechner nach 2 oder 20 Tagen retourniert oder reparieren lässt, ich werde es nie erfahren.


Dies soll keine Grunddiskussion zum Thema Wertersatz werden. Auch ich finde Wertersatz grundsätzlich in Ordnung und bin gegen die Retouren-Mentalität. Doch in diesem Fall finde ich das Vorgehen des Händlers einfach mehr als kundenunfreundlich.



Wer also bis hier hin durchgehalten hat, dem sei gesagt:

Passt auf, wenn ihr einen Mac nicht bei Apple kauft und loggt euch am besten die ersten 14 Tage nicht mit eurer Apple ID ein, falls es doch noch Probleme gibt.

Und natürlich kann ich den großen hessischen Versender auf Basis dieser Erfahrung in keiner Weise für den Kauf von Apple-Produkten empfehlen – das versteht sich sicher von selbst.


Grüße
m9k
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Kommentare

michimaier29.01.1614:02
ich bin nicht sicher, ob das im Fernabsatzgesetz geregelt ist...
Aber ich glaube die Kosten (260€) müssen von dir nicht erbracht werden.
Vielleicht fragst du da mal einen Anwalt aber das widerspricht meines Wissens dem Fernabsatzgesetz.
Die einzigen Kosten für die du aufkommen musst, sind soviel ich weiss die Rücksendung.
(könnte sein dass sich das bei einer CTO Variante ändert)
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virk
virk29.01.1614:03
Hier dürfte man doch wohl auch die Vokabel "Sachmängelhaftung" einwerfen. Hast Du Dich nicht vielleicht darauf berufen wollen?
„Gaststättenbetrieb sucht für Restaurant und Biergarten Servierer:innen und außen.“
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macbeutling
macbeutling29.01.1614:09
Unschön.....aus genau diesem Grund kaufe ich mittlerweile jegliche Apple-Hardware nur bei Apple direkt.

In meiner Apple-Karriere habe ich zwar relativ wenig Defekte/Schäden gehabt, die wurden mir dann aber ausnahmslos komplett repariert, auch wenn das eine oder andere Gerät ausserhalb der Garantie war.

Es kostet zwar hier und da etwas mehr, aber das kann man verschmerzen.

Insofern schade, dass Du einen Versender ersucht hast, wo der Service-Gedanke nicht an allererster Stelle steht.
„Glück auf🍀“
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m9k29.01.1614:15
Danke für eure Beiträge.

michimaier
Prinzipiell ist Wertersatz möglich beim Fernabsatz. Da auf der Rechnung das Thema "Registrierung" vermerkt war, können sie auch dafür bereits Wertersatz festlegen. Würde dieser Vermerk fehlen, wäre es anders. Der Händler kann die Höhe erstmal auch "willkürlich" festlegen. Ich könnte vor Gericht gehen und mit einem Gutachten klären lassen, ob die zwei Wochen Garantie wirklich 10% ausmachen, aber das sind natürlich alles Kosten, die ich ohne Rechtsschutzversicherung nicht tragen kann.

virk
Dadurch, dass kein Mangel durch den Händler festgestellt wurde, fühlen sie sich hier sicher. Und da ich den Kauf widerrufen habe, habe ich natürlich jetzt auch den Rechner nicht mehr. Wenn ich einen Austausch gefordert hätte, hätten sie mir das Ding wahrscheinlich irgendwann unverändert zurückgeschickt und ich hätte keine 260€ bezahlen müssen.
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m9k29.01.1614:17
macbeutling

Genau diese Auffassung habe ich nun auch. Dazu muss ich sagen, dass es das zweite Mal zahlreicher Mac-Bestellungen in den letzten 10 Jahren war, dass ich nicht direkt bei Apple bestellt habe – und leider auch die kostspieligste.

Und darunter hatte ich auch nur bei einer Apple-Bestellung eine Retoure, weil das Superdrive fehlerhaft war.
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Sluggahs29.01.1614:33
Wenn du den Rechner kurz vor Weihnachten bekommen hast und Anfang Januar schon das Geld überwiesen war und du von "unter zwei Wochen Garantiezeit" schreibst, gehe ich mal davon aus, dass du den Rechner keine 14 Tage bei dir hattest, korrigiere mich bitte, wenn ich mich täusche.

In dem Fall kannst du von deinem Widerrufsrecht gebrauch machen ohne dass dir dadurch Kosten (außer Versand u.u.) entstehen. Und dass die Inbetriebnahme eines Rechners (für den die Eingabe der Apple ID ja notwendig ist, sonst kann man ihn ja nur eingeschränkt nutzen) ausreichen soll und das Widerrufsrecht Auszug hebeln würd ich jetzt auch eher in der Märchenecke ansiedeln.

So oder so, ich hätte das Problem direkt mit dem Apple Support geklärt, Apple gewahrt die Garantie, nicht der Verkäufer, und bisher zeigte sich Apple bei meinen Anfragen immer hilfsbereit, egal wo die Hardware gekauft war. Ruf doch auf jeden Fall mal bei Apple an und schilde den Fall, und frag vielleicht auch mal beim Verbraucherschutz nach.

Auf jeden Fall viel Glück, dass das doch noch besser für dich ausgeht
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Sluggahs29.01.1614:39
m9k
Dadurch, dass kein Mangel durch den Händler festgestellt wurde, fühlen sie sich hier sicher. Und da ich den Kauf widerrufen habe, habe ich natürlich jetzt auch den Rechner nicht mehr. Wenn ich einen Austausch gefordert hätte, hätten sie mir das Ding wahrscheinlich irgendwann unverändert zurückgeschickt und ich hätte keine 260€ bezahlen müssen.

Du musst auch so keine 260,- € bezahlen. Und wenn du widerrufst wird der ganze Vertrag rückgängig gemacht, du gibst die Ware zurück und bekommst dein Geld wieder. Wenn du die Ware beschädigt hättest, dann könnte es sein, dass du den Schaden zahlen müsstes, aber es wurde ja kein Mangel festgestellt. Lass dich nicht abzocken und klär das mit Apple (ja, manchmal schimpfen die auch mit ihren authorized Dealern) und dem Verbraucherschutz.


Nochmal viel Glück dabei!
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caMpi
caMpi29.01.1614:56
Ich würde mich mal bei Apple im Supportprofil anmelden um zu sehen, ob der Rechner tatsächlich auf deine Apple ID "registriert" ist. Oder bei Apple direkt anfragen.
Das ist nämlich neben der Tatsache, dass der Händler deinen Fehler nicht nachstellen kann (oder will) dein einziger Angriffspunkt.
Ansonsten: Fahr hin, besteh drauf, dass dir der Rechner vorgeführt wird, und geh erst, wenn der Fehler auftritt.
Ansonsten scheint die Sache nämlich wasserdicht zu sein: (einfach nach Wertersatz suchen).
Edit: Die Verschlechterung der Ware ist in dem Fall die Reduzierung der Garantie. Ab der Registrierung läuft die Uhr.
Auslegungssache, aber in den AGBs festgelegt und durchaus legitim.
Gehe ich recht in der Annahme, dass du dir vor dem Kauf keine alternativen Händler angesehen hast? Falls ja, da kaufe ich seit einiger Zeit wegen Kundenfeindlichkeit auch nichts mehr ein. Die waren mal cool, ist aber schon lange her.
„Keep IT simple, keep IT safe.“
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Legoman
Legoman29.01.1614:57
Die 2 Wochen Garantiezeitverlust sind Problem des Händlers.
Bei einer Retoure hat der Händler fast immer das Problem des Wertverlustes, auf dem er sitzen bleibt. Denn oft lässt sich Ware nicht einfach so weiterverkaufen.
Spätestens wenn irgendwo eine Verpackung beim Öffnen beschädigt werden muss, ist der Drops gelutscht.
Das kann dann aber nicht dein Problem sein, so lange du die Ware an sich nicht beschädigst.
Und auch bei Beschädigung kann u.U. der Händler auf seinem buckligen Produkt sitzenbleiben.
(Ich hab mal ein Schleifgerät gekauft - innerhalb von 1 Stunde ist es gestorben. Ich hab es zurückgebracht und anstandslos mein Geld bekommen!)
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m9k29.01.1615:23
Vielen Dank für eure Antworten und Tipps!

Sluggahs
Ich war bereits beim Anwalt der Verbraucherzentrale. Dabei ist aber nur das rausgekommen, was ich in der Antwort an michimaier (14:15) geschrieben habe. Die Idee, Apple mal auf die Sache hinzuweisen, ist gut. Daran habe ich auch schon gedacht und das werde ich definitiv tun.
Es ist richtig, dass ich den Rechner keine 14 Tage hatte. Dass ich mich da direkt an Apple wenden könnte, darüber habe ich in diesem Fall nicht nachgedacht, wobei ich natürlich auch nicht davon ausgegangen bin, dass die Sache so ein Drama ergibt – hat der Händler doch an sich eine sehr gute Reputation.

caMpi
Das habe ich gemacht. Der Rechner war wirklich in meinem Profil vermerkt. Unten habe ich mal angehangen, was auf der Rechnung steht. Schön ausführlich, aber ich bezweifle, dass man allgemein voraussetzen kann, dass der Käufer "Registrierung" mit "Logo, um Apple Dienste nutzen zu können" verbindet. Das kann ich natürlich ohne Gericht nicht beweisen. Die beschriebenen Fehler sind wirklich sporadisch aufgetreten. Ich habe auch sämtliche Peripherie entfernt, um externe Fehlerquellen auszuschließen. Ich kann daher schon sein, dass die die Fehler nicht nachstellen konnten, wenn sie nicht zufällig von Morgens bis Abends an dem Ding saßen. Nur wie gesagt, den iMac in meinen Videos habe ich ja nicht aus Pappe gebastelt. Und genau deshalb bin ich ja zumindest davon ausgegangen, dass wir uns auf einen geringeren Betrag einigen würden.

Bzgl. der alternativen Händler liegst du richtig!

Legoman
Ich habe auch schon den ein oder anderen Garantiefall erlebt in meinem Verbraucherleben, aber so viel Kundenfeindlichkeit, wie caMpi es so treffend formuliert hat, habe ich noch nie erlebt.
Bei der Verbraucherzentrale wurde mir auch gesagt, dass man ja nicht von mir verlangen kann, den Wertverlust der Hardware zu ersetzen, wenn das Gerät (laut deren Meinung) abgesehen von der Garantielaufzeit wie jede andere Retoure beschaffen ist. Und optisch war das Gerät einwandfrei. Wäre diese Defekt-Frage nicht, würde der Hinweis auf der Rechnung (s.u.) ausreichen, um Wertersatz zu verlangen, aber die Höhe ist definitiv streitbar. Von der Verbraucherzentrale wurde (auf Basis der Apple-Care-Preise) eine Höhe von 50€ als angemessen eingestuft.

Nur wie erwähnt war der Rat, dass ein Gerichtsverfahren ein zu hohes finanzielles Risiko sei.
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m9k29.01.1615:34
Legoman
Die 2 Wochen Garantiezeitverlust sind Problem des Händlers.
Bei einer Retoure hat der Händler fast immer das Problem des Wertverlustes, auf dem er sitzen bleibt.

Auf Basis meiner Erfahrungen habe ich mittlerweile auch einfach den Verdacht, dass der Händler hier seinen Wertverlust mit zwielichtigen Argumenten abfedern will, wo es denn irgendwie begründbar ist. Anders kann ich es mir nicht erklären, dass ein Händler mit hunderten Mio. Euro Umsatz pro Jahr nicht in der Lage sein soll, nicht einmal in einem so strittigen Fall dem Kunden entgegen zu kommen, wenn der Händler sich denn schon im Recht sieht.
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Sluggahs29.01.1616:08
m9k
Ich war bereits beim Anwalt der Verbraucherzentrale. Dabei ist aber nur das rausgekommen, was ich in der Antwort an michimaier (14:15) geschrieben habe.
Sorry, den Teil hatte ich überlesen. Das ist jetzt natürlich Mist und könnte im Zweifelsfall nur über einen Rechtsstreit geklärt werden. Wie wäre es damit: versuche dich mit denen darauf zu einigen, dass dir der Rechner wieder zugeschickt wird, du überweist das erstattete Geld zzgl. Versandkosten zurück und hast dann die Möglichkeit den Rechner mit Apple über deren Support als Garantiefall tauschen zu lassen. Damit könntest du zumindest halbwegs günstig aus der Sache rauskommen.

Falls sie sich nicht darauf einlassen bleibt ohne Anwalt leider erstmal nur noch der Beschwerdeweg über Apple, aber ob der erfolgreich sein wird ist auch eher fraglich, wenn auch nicht unmöglich.
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Stann29.01.1616:35
Sluggahs
hast dann die Möglichkeit den Rechner mit Apple über deren Support als Garantiefall tauschen zu lassen.

Ich bezweifle sehr stark, dass Apple den Rechner austauschen wird. Ist nicht Inhalt der Garantie. Apple wird eine Reparatur anbieten, die im Rahmen der Garantie geregelt wird, wenn der Fehler reproduzierbar ist.
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john
john29.01.1616:41
Stann
Sluggahs
hast dann die Möglichkeit den Rechner mit Apple über deren Support als Garantiefall tauschen zu lassen.

Ich bezweifle sehr stark, dass Apple den Rechner austauschen wird. Ist nicht Inhalt der Garantie. Apple wird eine Reparatur anbieten, die im Rahmen der Garantie geregelt wird, wenn der Fehler reproduzierbar ist.
da apple immer recht viel wert darauf legt möglichst kulant rüberzukommen, bestünde hier durchaus die möglichkeit, dass apple den rechner noch als doa deklariert und dem kunden einen neuen zukommen lässt. vor allem wenn es hier schon eine eskalierte vorgeschichte zu besänftigen gilt und der rechner nichtmal 2 wochen alt ist.

so oder so, an apple würde ich mich auf jeden fall deswegen wenden.
„biete support. kostenlos, kompetent und freundlich. wähle zwei.“
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Sluggahs29.01.1616:50
Stann
Ich bezweifle sehr stark, dass Apple den Rechner austauschen wird. Ist nicht Inhalt der Garantie. Apple wird eine Reparatur anbieten, die im Rahmen der Garantie geregelt wird, wenn der Fehler reproduzierbar ist.
Selbst wenn Apple nur eine Reparatur anbietet wäre das Endergebnis auf jeden Fall besser. Ich hätte lieber einen reparierten Computer und evtl. Versandkosten bezahlt als keinen Computer und 260,- € bezahlt weil der Händler eine fragwürdige Klausel in den AGB bzw. auf der Rechnung stehen hat.
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john
john29.01.1616:51
Sluggahs
Stann
Ich bezweifle sehr stark, dass Apple den Rechner austauschen wird. Ist nicht Inhalt der Garantie. Apple wird eine Reparatur anbieten, die im Rahmen der Garantie geregelt wird, wenn der Fehler reproduzierbar ist.
Selbst wenn Apple nur eine Reparatur anbietet wäre das Endergebnis auf jeden Fall besser. Ich hätte lieber einen reparierten Computer und evtl. Versandkosten bezahlt als keinen Computer und 260,- € bezahlt weil der Händler eine fragwürdige Klausel in den AGB bzw. auf der Rechnung stehen hat.
exakt. das meinte ich mit "so oder so" .. alles ist besser als die situation so wie sie jetzt ist (260€ weg für nix und immernoch kein rechner)

ps: evtl steh ich auf dem schlauch, aber wer ist denn eigentlich "der große hessische versender"? gibts einen grund den nicht beim namen zu nennen? ich les hier keine diffamierung oder dergleichen, nur eine sachliche und nüchterne schilderung.
dürfte doch also kein problem sein das kind beim namen zu nennen, oder?
„biete support. kostenlos, kompetent und freundlich. wähle zwei.“
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Turbo
Turbo29.01.1617:05
Ich sage, dass das Einbehalten der 260€ rechtswidrig ist!! Ich - wäre damit zum Anwalt gegangen oder mit zumindest auch gegen eine Gebühr einen Rat geholt. Hast du keine Rechtsschutzversicherung?
„Sei und bleibe höflich!“
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JoMac
JoMac29.01.1617:06
john
ps: evtl steh ich auf dem schlauch, aber wer ist denn eigentlich "der große hessische versender"? gibts einen grund den nicht beim namen zu nennen? ich les hier keine diffamierung oder dergleichen, nur eine sachliche und nüchterne schilderung.
dürfte doch also kein problem sein das kind beim namen zu nennen, oder?

Das würde mich echt auch interessieren,
Sehe es auch genauso wie John.
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john
john29.01.1617:22
Hast du keine Rechtsschutzversicherung?
nein. schrieb er ja.
„biete support. kostenlos, kompetent und freundlich. wähle zwei.“
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Benny@Mac
Benny@Mac29.01.1617:36
Ist vielleicht computeruniverse gemeint?
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jogoto29.01.1617:43
Ich gestehe nicht alles gelesen zu haben, aber warum tritt man vom Kauf zurück, wenn das gekaufte Produkt defekt ist? Diese Recht gibt es nämlich nicht. Hier werden mM zwei Dinge vermischt. Das Recht nach dem Fernabsatzgesetz zum Widerruf. An dieses Recht kann der Verkäufer Bedingungen knüpfen, die garantieren, dass ihm nicht "verbrauchte" Ware zurückgeschickt wird. Ebenso kann er seinen "Schaden" auf den Käufer abwälzen, werden die Bedingungen nicht eingehalten. Wenn es diese Regelung nicht gäbe, könnte jeder sich Geräte kostenlos "leihen", zum Schaden des Verkäufers.
Aber all das sollte hier doch keine Rolle spielen, handelt es sich doch hier um einen Defekt innerhalb der Gewährleistung. Also Mangel melden und dem Verkäufer die gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit auf Nachbesserung geben.
Wenn man das nicht will, weil "zu umständlich" ... nun ja, dann muss man die Kröte wohl schlucken.
Auch auf "Kundenfreundlichkeit" zu hoffen finde ich etwas blauäugig, schließlich bist Du doch de fac­to kein Kunde mehr.
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Marcel Bresink29.01.1618:01
Hier sind zwei große Fehler gemacht worden:

1) Wenn bei einem Apple-Gerät innerhalb der ersten 14 Tage ein Mangel auftritt, ist das ein DOA-Fall. Ein autorisierter Händler (Gewährleistung) oder Apple (Garantie) liefert dann so gut wie immer mit hoher Priorität ein Ersatzgerät, wenn der Mangel gemeldet wird, und zwar kein repariertes, sondern ein neues. Statt der Reklamation einen Widerruf anzustoßen, ergibt keinen Sinn.

2) Wenn bereits während der Einrichtung des neuen Rechners eine Apple-ID eingegeben wird, schließt der Käufer damit mehrere Dienstleistungsverträge mit Apple ab, von denen er ohne weiteres nicht mehr zurücktreten kann. Auf einen kostenlosen Widerruf hat er dadurch tatsächlich kein Recht mehr. Der Käufer hat nämlich unter anderem ein lebenslanges Nutzungsrecht an den mitgelieferten Programmen GarageBand, iMovie, Keynote, Numbers und Pages bekommen und deren Nutzungsverträge erlischen nicht mit der Rückgabe des Rechners. Daraus kann man in der Tat ableiten, dass Wertersatz zumindest für den Kaufpreis dieser Apps zu leisten ist.
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m9k29.01.1619:07
Danke für eure Ideen und Lösungsvorschläge!
Benny@Mac
Ist vielleicht computeruniverse gemeint?

Nein, mit Computeruniverse hatte ich bislang nur sehr gute Erfahrungen.
Ich habe bei Alternate bestellt, wie caMpi oben schon andeutete.

jogoto
Das habe ich bereits geschrieben, dass ich das Prinzip "Wertersatz" absolut gerechtfertigt und in Ordnung finde. Nur die Höhe und die ganze Kommunikation finde ich in diesem Fall bedenklich. Wieso kann der Mitarbeiter, der genau weiß, worum es geht, mir nicht die Höhe des Wertersatzes in seiner E-Mail vorher mitteilen? Wieso kann man keinen Kontakt zu mir aufnehmen, wenn man meine beschriebenen Fehler nicht nachstellen kann?

Bzgl. Mangel/Defekt/Widerruf hast du natürlich Recht. Hier war ich einfach von meinen Apple-Erfahrungen verwöhnt, dass man ein Gerät bei einem bei Auslieferung vorhandenen Fehler anstandslos ersetzt bekommt. Hier beim Händler wurde mir das aber erklärt mit Einschicken, Prüfen, wenn der Fehler gefunden ist, wird bei deren Zulieferer reklamiert, dann wird ein neues Gerät bestellt (hat bei meiner Bestellung schon 2 Wochen gedauert) und wenn die das haben, wird das an mich geschickt (hat bei der Bestellung nochmal fast 2 Wochen gedauert wegen "Qualitätskontrollen im Wareneingang").

Bzgl. Kundenfreundlichkeit: Ich war bereits vorher dort Kunde. Und wenn sie direkt Entgegenkommen gezeigt hätten, wäre ich es auch zukünftig noch. Aber so will ich natürlich gar kein Kunde mehr sein.

Marcel Bresink
Wie oben beschrieben, hier hatte ich einfach das Vorgehen bei Apple in gleicher Situation im Kopf. Es war in diesem Fall auch ein autorisierter Händler. Mir wurde Widerruf oder Reklamation angeboten. Aus den o.g. Gründen habe ich den Widerruf gewählt. Wobei du natürlich richtig liegst, dass hier zwei Bereiche vermischt wurden.

An die Möglichkeit, den Rechner doch zurückzunehmen, habe ich auch schon gedacht, aber – obgleich es mir auch nicht angeboten wurde – bin ich ehrlich gesagt gar nicht mehr daran interessiert. Zum einen aufgrund des gesamten Ablaufs ab Beginn der Bestellung, zum anderen habe ich die Befürchtung, dass ich am Ende zwar Geld gespart habe, aber einen Rechner, der nicht reproduzierbare Fehler hat und daher von keinem repariert wird. Ich kenne diese Erfahrung leider aus dem Freundeskreis mit einem MBP-Lüfter und ich selbst musste vor ein paar Jahren mit einem iPad wegen Geisterbildern erst zum 50km entfernten AASP, weil Apple mir das Gerät nach dem Einschicken unrepariert zurückgeschickt hat. Bei unstrittigen Fehlern ist das etwas anderes, aber dann würde es diesen Beitrag wahrscheinlich auch nicht geben.
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Bodo_von_Greif29.01.1619:08
Ich würde den Rechtsweg bestreiten auch wenn es Jahre dauert.
„[x] nail here for new monitor“
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m9k29.01.1619:13
Bodo_von_Greif
Ich würde den Rechtsweg bestreiten auch wenn es Jahre dauert.

Für die nächste Bestellung bei diesem Händler schließe ich vorher eine Rechtsschutzversicherung ab.
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Frost29.01.1620:49
Bodo_von_Greif
Ich würde den Rechtsweg bestreiten auch wenn es Jahre dauert.

Wegen 260 Euro und ohne Rechtsschutzversicherung, dann viel Spass dabei.
Am Ende laeuft es villeicht noch auf einen Vergleich hinaus und jede Seite
muss ihre Kosten selbst tragen.
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